Weltnaturerbe Wattenmeer

Luftaufnahme Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer

Das Wattenmeer ist eine im weltweiten Maßstab einzigartige Naturlandschaft. Seine Einzigartigkeit spiegelt sich nicht allein in seiner besonderen Schönheit, sondern vor allem auch in seinem Reichtum an Lebensräumen und Tier- und Pflanzenarten und darin, dass ökologische und geologische Prozesse hier noch weitgehend natürlich ablaufen. Das angemeldete Gebiet reicht vom niederländischen Den Helder in den Niederlanden über Deutschland bis Esbjerg in Dänemark. Es umfasst die Nationalparks in Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen sowie in Dänemark und das Schutzgebiet in den Niederlanden mit einer Fläche von annähernd 11.500 Quadratkilometern entlang der Küste mit einer Länge von rund 500 Kilometern.

Die Auszeichnung des Wattenmeeres als Weltnaturerbe bietet für die Region große Chancen. Mit der Anerkennung gehört das Wattenmeer nun zum Kreis der anerkannten einmaligen Naturgebiete. Dazu zählen auch das Great Barrier Reef vor Australien und der Grand Canyon in den USA.

Anerkennung als Weltnaturerbe Wattenmeer

Auf seiner 33. Sitzung im Juni 2009 hat das Welterbekomitee das Wattenmeer als deutsch-niederländische Naturerbestätte mit dem weltweit viel beachteten UNESCO Welterbeprädikat ausgezeichnet. Das Weltnaturerbegebiet des Wattenmeeres bestand zu diesem Zeitpunkt aus den Nationalparken Niedersächsisches Wattenmeer, Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer sowie einem Schutzgebiet in den Niederlanden. Im Jahr 2010 wurde das bereits bestehende Weltnaturerbegebiet durch eine geringfügige Änderung der Grenzen um den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer ergänzt. Im Juni 2014 wurde das bestehende Weltnaturerbegebiet Wattenmeer um den dänischen Teil des Wattenmeeres sowie eine seewärtige Erweiterung in Niedersachsen erweitert. Damit ist das gesamte deutsch-niederländisch-dänische Wattenmeer als Weltnaturerbe anerkannt. 

Das Wattenmeer wurde unter drei Kriterien als Weltnaturerbe angemeldet:

  • "Geologie-Kriterium": geologische Prozesse sowie geomorphologische und physiographische Merkmale
  • "Ökologie-Kriterium": ökologische und biologische Prozesse in der Entwicklung von Ökosystemen
  • "Biodiversitäts-Kriterium": Bedeutung für die Erhaltung der biologischen Vielfalt und bedrohter Arten weltweit

Der Antrag wurde von der Weltnaturschutzunion IUCN fachlich beurteilt. Bei der Prüfung der Kriterien legte die IUCN folgende zwei Maßstäbe an:

  • Outstanding universal value (kurz: OUV): Nachweis, dass das Wattenmeer auch im Vergleich mit allen anderen ähnlichen Gebieten weltweit einen herausragenden Wert hinsichtlich der genannten Kriterien besitzt.
  • Integrity: Die Integrität ist ein Maßstab für die Vollständigkeit und Intaktheit, aber auch die Qualität des Schutzes des angemeldeten Gebietes und seiner Merkmale.

Welterbe-Konvention

Das Internationale Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (kurz: Welterbe-Konvention) wurde 1972 verabschiedet. Derzeit gibt es 1121 Welterbestätten, davon 869 Weltkulturerbe, 213 Weltnaturerbe und weitere 39 gemischte Stätten (Stand: Ende 2019). Es ist damit das größte und wichtigste Übereinkommen der Völker der Welt zum Schutz des gemeinsamen kulturellen und natürlichen Erbes der Menschheit. Anträge für Weltnaturerbestätten werden von der UNESCO zur fachlichen Beurteilung an die Weltnaturschutzorganisation IUCN gegeben.

Stand: 09.10.2020

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