EU-Höchstgehalte für Blei in Lebensmitteln

Zubereitung von Obst und Gemüse

Am 5. Mai 2023 wurde die "Verordnung (EU) 2023/915 der Kommission vom 25. April 2023 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006" im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie ist am 25. Mai 2023 in Kraft getreten. Alle bisher veröffentlichten Höchstgehalte an Blei in bestimmten Lebensmittel wurden in die neue Verordnung übernommen. Die Probenahmevorschriften sowie die zu erreichenden Mindest-Bestimmungsgrenzen (Limit of Quantification, LOQ) werden in der Verordnung (EG) Nr. 333/2007 in der jeweils gültigen Fassung  (letzte Änderung Dezember 2022) hinsichtlich der erforderlichen Anzahl der Einzelproben und der Leistungskriterien für bestimmte Analysemethoden geregelt.

Die seit 2021 geltende Änderung der europäischen Höchstgehaltregelung für gesundheitsschädliches Blei in Lebensmitteln ist eine weitere Verbesserung des europäischen Verbraucherschutzes. Hierzu zählen unter anderem die Absenkung des Höchstgehalts für Blei in Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung, Kleinkindnahrung und Beikost um 60 Prozent sowie für Getränke für Säuglinge und Kleinkinder um 30 bis 60 Prozent. Dadurch wird für diese gegenüber Kontaminanten als sehr empfindlich geltenden Bevölkerungsgruppen ein höheres Schutzniveau gewährleistet. Weiterhin wurde erstmals unter anderem ein Höchstgehalt für Blei in Salz und Gewürzen festgesetzt. Die Änderung der europäischen Höchstgehaltregelung gilt sowohl für die gesamte Europäische Union als auch für Importwaren aus Drittstaaten.

Stand: 06.06.2023

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