Die Strahlenschutzkommission (SSK)

Logo der Strahlenschutzkommission: Schwarze Buchstaben SSK auf orange

Die Strahlenschutzkommission (SSK) berät das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) in allen Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden und nicht-ionisierenden Strahlen. Die Mitglieder der Kommission werden durch das BMUV berufen, sind unabhängig und nicht an Weisungen gebunden.

Die Mitglieder sorgen für eine sachverständige und objektive Beratung des Bundesministeriums. Um eine ausgewogene Beratung sicherzustellen, ist die Strahlenschutzkommission so besetzt, dass die gesamte Bandbreite der nach dem Stand von Wissenschaft und Technik vertretbaren Anschauungen repräsentiert ist. In der Strahlenschutzkommission sollen folgende Fachgebiete vertreten sein: Strahlenmedizin, Radioökologie, Strahlenbiologie, Strahlenrisiko, Strahlenschutztechnik, Notfallschutz, Nichtionisierende Strahlen. Im Fall eines kerntechnischen oder radiologischen Ereignisses oder entsprechender Übungen wird die Strahlenschutzkommission durch einen Krisenstab (SSK-Krisenstab) vertreten, der ebenfalls durch das BMUV berufen ist.

Die Ergebnisse der Beratungen der Strahlenschutzkommission werden als naturwissenschaftliche und technische Empfehlungen oder Stellungnahmen an das BMUV gerichtet und unter anderem auf der Website der SSK veröffentlicht.

Stand: 01.04.2022

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