Instrumente

Die Bundesrepublik Deutschland wirkt auf vielfältige Weise am Erhalt bedrohter Tier- und Pflanzenarten mit. Zum einen wird durch die Gesetzgebung eine rechtliche Grundlage für den Artenschutz bereitgestellt, zum anderen durch die Förderung von Projekten der Schutz bestimmter Arten unterstützt. Beide Instrumentarien dienen der Reduzierung der Gefährdung bedrohter Arten.

Rechtliche Instrumente

Auf rechtlicher Seite hat sich die Bundesrepublik in verschiedenen völkerrechtlichen Abkommen auf europäischer und internationaler Ebene zum Artenschutz verpflichtet. Dazu zählen beispielsweise Übereinkommen wie das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (Convention on International Trade in Endangered Species, CITES), das Übereinkommen über wandernde, wildlebende Tierarten (Convention on Migratory Species, CMS, sogenannte Bonner Konvention) oder das Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (sogenannte Berner Konvention). Die Umsetzung der Berner Konvention erfolgte in der Europäischen Union vor allem durch die sogenannte Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/ 147/EG vorher 79/409/EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten) und die FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie; Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume, sowie der wild-lebenden Tiere und Pflanzen). Der Handel mit geschützten Arten, also die Umsetzung von CITES, wird in der EU einheitlich durch die sogenannte EU-Artenschutzverordnung (Verordnung (EG) 338/97 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels) geregelt.

Die EU-Richtlinien, welche nicht unmittelbar als deutsches Recht gelten, sondern erst einer Umsetzung in nationales Recht bedürfen, hat Deutschland hauptsächlich im 5. Kapitel des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) umgesetzt. Dieses enthält in den Paragraphen (§§) 39 ff. allgemeine Vorschriften zum Schutz sämtlicher wildlebender Tier- und Pflanzenarten, in den §§ 44 ff. Regelungen zum Schutz von Tieren und Pflanzen, die unter besonderem Schutz stehen sowie den Umgang mitdiesen Arten. Das BNatSchG setzt dabei einige der Richtlinien nicht nur inhaltstreu um, sondern geht teilweise über den geforderten Schutzstandard hinaus.

Weitere das Themenfeld des Artenschutzes betreffende Regelungen finden sich daneben insbesondere in der Bundesartenschutzverordnung, dem Bundesjagdgesetz, der Bundesjagdzeitenverordnung und der Bundeswildschutzverordnung, aber auch im Forst- und Fischereirecht sowie im Pflanzenschutz- und Seuchenrecht.

Förderinstrumente

Das Bundesumweltministerium ist an verschiedenen Förderprogrammen beteiligt, welche in der Regel durch das Bundesamt für Naturschutz als nachgeordnete Behörde umgesetzt werden. Eine solche Projektförderung findet statt für sogenannte Verantwortungsarten, für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, sowie für Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben.

Einen Förderschwerpunkt stellen die "Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands" dar. Dies sind Arten, für die Deutschland international eine besondere Verantwortung hat, weil sie nur hier vorkommen (endemisch sind) oder ein hoher Anteil der Weltpopulation hier vorkommt. Die Förderprogramme für diese Arten zielen zum einen auf den direkten Schutz ab, zum anderen auf die Erhaltung und Wiederherstellung ihrer natürlichen Lebensräume, um langfristig das Überleben dieser Arten zu sichern. Prominente Beispiele aus der überschaubaren Liste, der auf diese Weise geförderten Arten sind die Wildkatze, der Rotmilan oder der Feuersalamander. Die vollständige Liste ist auf der Internetseite des BfN einsehbar.

Ein weiterer bedeutender Teil der Projektförderung sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F+E-Vorhaben) im Bereich Naturschutz und Ökologie. Diese liefern wissenschaftlich Entscheidungsgrundlagen und -hilfen für die umweltpolitischen Ziele des Bundesumweltministeriums. Sie dienen insbesondere der Vorbereitung, Überprüfung und Weiterentwicklung von nationalen und internationalen Rechtsvorschriften und Programmen sowie hoheitlichen Aufgaben im Rahmen des Naturschutzes. Die F+E-Vorhaben werden jedes Jahr im Rahmen des Ressortforschungsplans (bisher Umweltforschungsplan/UFOPLAN) vergeben und orientieren sich an den verfügbaren Haushaltsmitteln. In den letzten Jahren enthielt der Plan auf dem Gebiet des Artenschutzes beispielsweise F+E-Vorhaben zur Fertigstellung der Roten Listen bedrohter Tiere und Pflanzen oder Vorhaben zur Erarbeitung von Aktionsplänen zur Erhaltung bestimmter Arten. Der Ressortforschungsplan lässt sich auf der Internetseite des BMU einsehen und herunterladen. Im Jahr 1987 wurde der Fördertitel Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege (E+E-Vorhaben) eingerichtet. Diese sollen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beitragen, indem sie Erfolg versprechende Naturschutzideen realisieren und wichtige Forschungsergebnisse in der Praxis einsetzen, um diese zu erproben oder zu verbessern. Fachlich und administrativ werden die E+E-Vorhaben vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) betreut. Eine Liste mit aktuellen und abgeschlossenen E+E-Vorhaben ist auf der Internetseite des BfN einsehbar.

Das Förderprogramm "chance.natur – Bundesförderung Naturschutz" dient dem Schutz und der langfristigen Sicherung von Naturräumen mit gesamtstaatlicher Bedeutung. Dazu gehören bedeutsame Gebiete, die im nationalen und internationalen Interesse für den Naturschutz außerordentlich wertvoll und für den betreffenden Lebensraumtyp in Deutschland besonders charakteristisch und repräsentativ sind. Damit soll zum dauerhaften Erhalt von Naturlandschaften sowie zur Sicherung und Entwicklung von Kulturlandschaften mit herausragenden Lebensräumen zu schützender Tier- und Pflanzenarten beigetragen werden. Von anderen Naturschutzprojekten unterscheiden sich die so geförderten Vorhaben besonders durch ihre Großflächigkeit und Komplexität.

Im Übrigen tragen die Bundesländer mit vielfachen Instrumenten des Naturschutzes und eigenen Programmen zur Verbesserungen der Erhaltungssituation gefährdeter Arten bei.

Stand: 16.09.2020

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