Artenschutz kann jeder leisten

Artenschutz im Alltag

Artenschutz beginnt im Alltag. Was und wie viel wir konsumieren hat Einfluss auf den Erhalt von Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume: Nachhaltigkeitssiegel wie das FSC (Forest Stewardship Council) - Siegel für Holzprodukte oder das MSC (Marine Stewardship Council) - Siegel für Fischerei gewährleisten, dass die Produkte aus nachhaltiger Forstwirtschaft oder Fischerei stammen, beziehungsweise ohne Chemie und Gentechnik angebaut wurden. Auch wer beispielsweise beim Putzen Reinigungsmittel umweltschonend einsetzt, beim Waschen auf Weichspüler verzichtet und Waschmittel sparsam dosiert, schützt den Lebensraum Gewässer. Wer Produkte ohne oder mit wenig Verpackung kauft, schont natürliche Ressourcen wie etwa Holz. Auch Klimaschutz ist Artenschutz, denn der Klimawandel wird in Zukunft eines der größten Probleme für das Überleben vieler Arten sein. Wer das Auto öfter stehen lässt und Energie spart, leistet damit einen Beitrag zum Artenschutz.

Vorsicht im Urlaub und im Internet!

Nicht nur der organisierte illegale Handel mit Tieren und Pflanzen gefährdet den Bestand geschützter Arten. Auch wer am exotischen Reiseort Souvenirs, Kunsthandwerk oder Schmuck aus geschützten Tieren oder Pflanzen kauft, trägt, wenn auch ungewollt, zum Artenschwund bei. Das kann am Zoll zu unangenehmen Situationen führen und ist schlimmstenfalls sogar strafbar.

Beim Kauf von Meerestieren, Holz- und anderen Produkten aus Tieren und Pflanzen sollte auf Arten verzichtet werden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit aus nicht nachhaltiger Nutzung stammen. Entsprechende Nachhaltigkeitszertifikate können eine wertvolle Entscheidungshilfe bieten. Die Palette der Angebote artengeschützter Produkte ist nicht zu unterschätzen. Sie reicht von Schuhen oder Taschen aus Schlangen- oder Waran-Leder über teure Gitarren oder Klarinetten aus geschütztem Tropenholz bis hin zu echtem Kaviar von Stören.

Der illegale Handel mit Souvenirs aus geschützten Tier- und Pflanzenarten ist eine der Hauptursachen für den jährlichen dramatischen Artenverlust in Urlaubsgebieten.

Das Verschwinden jeder einzelnen Art ist ein Schritt hin zum Verlust von Biodiversität und Ökosystemen – gefährlich nicht nur für Pflanzen und Tiere, sondern auch für den Menschen.

Unterliegt eine Tier- oder Pflanzenart dem internationalen Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES, so dürfen deren Exemplare oder Produkte entweder gar nicht oder nur mit einem Nachweis über die rechtmäßige Einfuhr und Erwerb gehandelt werden. Fehlt dieser Nachweis, begeht auch der Käufer je nach Schutzstatus der Art eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat, die mit einem Bußgeld geahndet wird.

Mit "Artenschutz im Urlaub" bieten Ihnen die Zollverwaltung und das Bundesamt für Naturschutz eine Informationsmöglichkeit, mit der Sie vor Ihrer Reise feststellen können, welche geschützten Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus Ihnen in den verschiedenen Urlaubsländern zum Kauf angeboten werden könnten.

Welche geschützten Arten und Erzeugnisse Ihnen in welchen Urlaubsländern angeboten werden können und wo Sie besonders aufmerksam sein sollten , erfahren Sie auf dieser Webseite der Generalzolldirektion.

Internethandel

Das Internet wird zunehmend zu einem Umschlagplatz für den illegalen Handel mit artgeschützten Tieren und Pflanzen und deren Produkten, da diese Art des Handels preiswert ist, leicht handhabbar und anonym. Das Angebot umfasst diverse Tier- und Pflanzenarten, einschließlich Papageien, jungen Affen, Schildkröten oder Chamäleons. Die Arten werden als solche verkauft oder, wie sehr häufig, als Bestandteil von Produkten wie Nahrungsergänzungsmitteln. In vielen Fällen handelt es sich dabei um betrügerische Angebote, die aufgrund des günstigen Preises der Tiere und Pflanzen zum Kauf verlocken sollen. Nicht immer lässt sich auf den ersten Blick erkennen, dass eine geschützte Art verkauft wird.

Auch hier kommt es darauf an, dass jeder einzelne Verkäufer und Käufer verantwortlich handelt und dass CITES-geschützte Exemplare, wenn überhaupt, dann nur mit entsprechender CITES- Genehmigung veräußert werden.

Haltung lebender Tiere

Die Haltung exotischer Arten ist oft sehr anspruchsvoll und erfordert meist neben speziellen Klimabedingungen auch eine spezielle Pflege, gegebenenfalls auch Versorgung mit ausgewähltem Futter. Grundsätzlich sind Wildtiere, auch wenn sie aus Nachzuchten stammen, keine Kuscheltiere und damit weder für unerfahrene Tierhalter noch für Kinder geeignet. Ohnehin sollte man sich den Kauf eines Haustiers gut überlegen: Kann eine artgerechte Haltung und langfristige Betreuung sichergestellt werden?

Stand: 02.03.2023

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