Radiologischer Notfallschutz

Kernkraftwerk mit Ingenieur

Im Zusammenhang mit kerntechnischen Anlagen unterscheidet man den "anlageninternen" Notfallschutz und den "anlagenexternen" Notfallschutz. Der anlageninterne Notfallschutz umfasst alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die innerhalb einer Anlage getroffen werden, um eine Freisetzung radioaktiver Stoffe auf geführten oder auch ungeführten Emissionspfaden zu verhindern oder möglichst gering zu halten. Erst wenn anlageninterne Notfallschutzmaßnahmen nicht oder nur zum Teil greifen, werden anlagenexterne Maßnahmen erforderlich. Der anlagenexterne Notfallschutz umfasst somit alle Maßnahmen außerhalb einer Anlage zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt bei einem kerntechnischen Störfall oder Unfall vor den Auswirkungen bei massiven Freisetzungen in die Umgebung.

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf den Bereich des anlagenexternen Notfallschutzes.

Stand: 27.07.2020

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