Beförderung radioaktiver Stoffe

Radioaktive Stoffe in unterschiedlichster Form und Zusammensetzung werden weltweit befördert. Der überwiegende Anteil dieser Stoffe wird in der Medizin, Forschung und Technik verwendet. Die Beförderung radioaktiver Stoffe vollzieht sich – wie in anderen Gefahrgutbereichen – in reglementierter Form nach international vereinheitlichten Sicherheitsgrundsätzen auf dem Land-, Luft- und Wasserweg. In der Bundesrepublik Deutschland wird die Beförderung radioaktiver Stoffe durch umfangreiche atom- und gefahrgutrechtliche Vorschriften geregelt, um den Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum sowohl bei der bestimmungsgemäßen Beförderung als auch bei eventuellen Transportunfällen zu gewährleisten. Dieses Schutzziel wird bei der Beförderung radioaktiver Stoffe insbesondere durch die hohen Sicherheitsanforderungen an die hierbei verwendeten Transportbehälter gewährleistet.

Die Fortentwicklung und Anpassung der Sicherheitsgrundsätze ist eine Aufgabe und Herausforderung, die sich seit den 1960er Jahren die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) mit Sitz in Wien zu Eigen gemacht hat. Die IAEO-Regelungen über die sichere Beförderung von radioaktiven Stoffen (IAEO Safety Standards Series, SSR 6 Rev. 1) und die darauf beruhenden nationalen, europäischen und internationalen Vorschriften sind weltweit anerkannt und haben sich bewährt. Dies belegen insbesondere die internationalen Erfahrungen zur Beförderung seit den 1960er Jahren. In Deutschland haben sich seitdem keine Vorkommnisse bei der Beförderung radioaktiver Stoffe ereignet, bei denen Personen durch ionisierende Strahlung oder Freisetzung radioaktiver Stoffe einer gesundheitsgefährdenden Strahlenexposition ausgesetzt worden sind. Auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene werden die Anstrengungen fortgeführt, den erreichten Sicherheitsstandard zu festigen und auszubauen. Die IAEO-Regelungen über die sichere Beförderung von radioaktiven Stoffen werden im Hinblick auf den neuesten Stand von Wissenschaft und Technik in regelmäßigen Zeitabständen überarbeitet und fortentwickelt. Durch Mitarbeit im Transport Safety Standards Committee (TRANSSC) der IAEO, das für die Überarbeitung der internationalen Regelungen über die sichere Beförderung von radioaktiven Stoffen (SSR 6) verantwortlich ist, sowie durch fachliche Zusammenarbeit mit dem für das Gefahrgutbeförderungsrecht zuständigen Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) wirkt das BMUV aktiv mit an den geltenden Sicherheitsanforderungen für die Beförderung radioaktiver Stoffe.

Stand: 24.05.2022

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