Sicherheitsüberprüfung der Forschungsreaktoren durch die Reaktor-Sicherheitskommission

Im Zuge der weiteren Maßnahmen nach dem Unfall in Fukushima am 11. März 2011 hat die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) im Auftrag des Bundesumweltministeriums und in Anlehnung an die Sicherheitsüberprüfung der Leistungsreaktoren eine Überprüfung der Robustheit von Forschungsreaktoren in Deutschland durchgeführt und mit einer Stellungnahme am 3. Mai 2012 abgeschlossen. Überprüft wurden dabei Forschungsreaktoren mit einer thermischen Dauerleistung von mehr als 50 Kilowatt. Im Einzelnen sind dies der Mainzer Forschungsreaktor TRIGA Mark II (FRMZ), der Berliner Experimentier-Reaktor II (BER-II) und die Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II) in Garching bei München. 

Wie bei den Leistungsreaktoren wurden von der RSK zur Feststellung der Robustheit Bewertungskriterien für die Forschungsreaktoren in Form von Robustheitslevel beziehungsweise Schutzgraden definiert. Es wurde die Robustheit der Anlagen bezüglich

  • Naturbedingter Einwirkungen (zum Beispiel Erdbeben, Hochwasser),
  • Erweiterte Postulate (zum Beispiel Station Blackout, Notstromfall),
  • Vorsorgemaßnahmen,
  • Notfallmaßnahmen und
  • Zivilisationsbedingter Ereignisse (zum Beispiel Flugzeugabsturz, Gasfreisetzung)

untersucht. 

Die RSK bescheinigt in ihrer Stellungnahme von 2012 den drei Anlagen hinsichtlich externer Überflutungsereignisse aufgrund der Standortgegebenheiten und der Anlagenauslegung auch unter extremen Bedingungen eine hohe Robustheit und stellt fest, dass auch bei einem Ausfall der externen Stromversorgung keine Gefährdung der vitalen Sicherheitsfunktionen der Anlagen vorliegt. 

Für weitere einzelne Themen aus der Robustheitsüberprüfung der Forschungsreaktoren ergeben sich unter Berücksichtigung des unterschiedlichen und im Vergleich zu Leistungsreaktoren wesentlich geringeren Risikopotenzials differenzierte Bewertungen mit anlagenspezifisch unterschiedlichen Empfehlungen. Die Überprüfung der Umsetzung der Empfehlungen der RSK aus dem Jahre 2012 hat gezeigt, dass die Empfehlungen weitgehend umgesetzt worden sind. 

In ihrer Stellungnahme "Bewertung der Umsetzung der Empfehlungen der RSK aus der Sicherheitsüberprüfung deutscher Forschungsreaktoren" vom 22. März 2017 würdigt die RSK insbesondere die Überarbeitung des Notfallschutzkonzepts an allen drei Anlagen, die Neubewertung der Robustheit der Reaktoren bei auslegungsüberschreitenden Erdbeben, die Analysen zu den Auswirkungen eines Flugzeugabsturzes sowie die Überprüfung der Robustheit von Vorsorgemaßnahmen gegen den Verlust vitaler sicherheitstechnischer Funktionen. 

Mit den Empfehlungen aus der Überprüfung gibt die RSK Anregungen zur weiteren Verbesserung der bereits erreichten hohen Robustheit der drei betrachteten Forschungsreaktoren.

Stand: 06.09.2023

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