Einstufung von wassergefährdenden Stoffen – Bewährtes und Neues in der AwSV

Ein Bewertungsschema zur Einstufung wassergefährdender Stoffe gibt es seit dem Jahr 1979. Die wassergefährdenden Stoffe wurden damals in vier Klassen – im allgemeinen nicht wassergefährdend und in drei Wassergefährdungsklassen - unterteilt und daraus die Sicherheitsanforderungen für Anlagen, die mit diesen Stoffen umgehen, abgeleitet. 1999 wurde das Bewertungsschema mit dem europäischen Gefahrstoffrecht vereinheitlicht. Mit der neuen Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wird dieses System an die Gefährlichkeitsmerkmale der europäischen Verordnung zur Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Chemikalien (CLP-Verordnung) angepasst. Außerdem führt die Verordnung die "allgemein wassergefährdenden Stoffe" ein, für die eine Einstufung in Wassergefährdungsklassen nicht erforderlich ist. Bei ihnen handelt es sich um Gemische wie Gülle, Gärsubstrate oder bestimmte feste Gemische (zum Beispiel Recyclingmaterialien), deren Wassergefährdung nicht umstritten ist, bei denen jedoch der Aufwand für eine sichere Einstufung zu groß wäre.

KBwS-Informationsveranstaltung 2013

In einer Informationsveranstaltung am 10. und 11. Oktober 2013 der Kommission zur Bewertung wassergefährdender Stoffe (KBwS) zusammen mit dem BMU und dem Umweltbundesamt wurden die Vergangenheit und Zukunft der Einstufung, der wissenschaftliche Hintergrund der Bewertung und die konkrete Vorgehensweise bei der Einstufung von Stoffen und Gemischen und sowie der Bestimmung nicht oder allgemein wassergefährdender Stoffe aufgearbeitet und zur Diskussion gestellt. Über 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren dazu in das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung nach Berlin gekommen.

In den Vorträgen wurde hervorgehoben, dass mit der AwSV das Rad nicht neu erfunden wird. Sie baut auf Bewährtem auf und führt gleichzeitig zu einer rechtssicheren Vereinheitlichung und für bestimmte wassergefährdende Stoffe auch zu einer deutlichen Vereinfachung der Vorgehensweise. Im Verordnungsentwurf wurde auf die Kritikpunkte, die in der Vergangenheit geäußert worden waren, mit überzeugenden Lösungen reagiert. Vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurde im Laufe der Veranstaltung bewusst, dass die Bewertung von wassergefährdenden Stoffen auf einem soliden wissenschaftlichen Fundament aufbaut und auf bereits vorhandene Daten zurückgreift. In den Vorträgen eines Industrieunternehmens und einer Vollzugsbehörde konnte zudem veranschaulicht werden, dass es die Regelungen des Verordnungsentwurfes erlauben, zu vernünftigen und praxisgerechten Lösungen zu kommen. Die Veranstaltung hat damit nicht nur dazu beigetragen, das Verfahren zur Einstufung wassergefährdender Stoffe zu erläutern, sondern auch dokumentiert, dass es auf einem breiten Konsens beruht.

Stand: 05.12.2013

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