Europäische Richtlinie zu Batterien und Akkumulatoren

EU-rechtliche Grundlage für das Inverkehrbringen von Batterien und Akkumulatoren sowie für die Entsorgung von Altbatterien und Altakkumulatoren ist die Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren (sogenannte Batterie-Richtlinie). Die Richtlinie wurde zum 1. Dezember 2009 durch das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG) in nationales Recht umgesetzt.

Ziel der Richtlinie ist es, den Umwelteintrag von Schadstoffen in Abfälle durch Batterien auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Hierfür sieht die Richtlinie – neben strikten Stoffbeschränkungen für die Schwermetalle Quecksilber und Cadmium – vor, dass möglichst alle Batterien getrennt gesammelt und stofflich verwertet werden.

Die Batterierichtlinie enthält Vorgaben bezüglich des Inverkehrbringens, der Rücknahme und der umweltverträglichen Entsorgung von Batterien. Die Mitgliedsstaaten haben unter anderem sicherzustellen, dass

  • die Hersteller keine Batterien und Akkumulatoren Inverkehrbringen, die nicht den Stoffbeschränkungen der Richtlinie entsprechen.
  • geeignete Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien und Akkumulatoren eingerichtet werden, die den Endnutzern eine kostenlose und verbrauchernahe Rückgabe ermöglichen.
  • die in der Richtlinie festgelegten Sammelquoten erfüllt und die Altbatterien anschließend einem hochwertigen Recycling zugeführt werden.

Die Kommission hat noch unter deutscher Präsidentschaft im Dezember 2020 einen Entwurf für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Altbatterien, zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2019/1020 vorgelegt. Ziele der Initiative sind das Funktionieren des Binnenmarktes, die Förderung, der Kreislaufwirtschaft und der Schutz von Umwelt und Gesellschaft vor negativen Auswirkungen von Batterien während ihres gesamten Lebenszyklusses. Dieser Entwurf wird derzeit auf EU-Ebene verhandelt.

Stand: 14.09.2021

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