Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR)

Am 11. Juli 1950 fand in Basel die erste Sitzung der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) statt, in der die Schweiz, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande und Deutschland zusammenarbeiten. Die EU ist ebenfalls Vertragspartei. Nach der Überarbeitung des ersten Rheinübereinkommens von 1963 ist heute das neue Übereinkommen von 1999 die Grundlage der Zusammenarbeit.

Auch die anderen Staaten im Rheineinzugsgebiet (Österreich, Liechtenstein und Belgien (Region Wallonien)) arbeiten mit den IKSR-Staaten zusammen, auf der Basis eines Koordinierungskomitees, das 2001 gegründet wurde. Damit ist unter anderem eine grenzüberschreitende Koordinierung der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie im gesamten Flussgebiet gewährleistet.

Die Zusammenarbeit der Staaten im Rheineinzugsgebiet zeigt deutliche Erfolge: Aus dem Rhein kann dank zunehmender Verbesserung der Gewässerqualität wieder Wasser für die Trinkwasseraufbereitung genutzt werden. Lachse schwimmen wieder flussaufwärts und vermehren sich in einigen Zuflüssen.

Die Zusammenarbeit der Staaten im Rheineinzugsgebiet zeigt deutliche Erfolge: Aus dem Rhein kann wieder Wasser für die Trinkwasseraufbereitung genutzt werden, und die Lachse schwimmen wieder flussaufwärts und vermehren sich in einigen Zuflüssen.

Mit dem Programm "Rhein 2040" hat sich die IKSR für die Zukunft aufgestellt, um die Herausforderungen für den Gewässerschutz gemeinsam anzugehen, zum Beispiel bei den Mikroverunreinigungen oder bei den Auswirkungen der Klimakrise.

Die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins hat ihren Sitz in Koblenz. Ihre Arbeit wird von einem Sekretariat organisiert und betreut.

Stand: 05.04.2024

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