Merkel weist Blockadepolitik der von SPD und Grünen geführten Landesregierungen im Bundesrat gegen das Naturschutzgesetz zurück.

21.10.1996
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 118/96 S
Thema: Naturschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Naturschutzverbände sollen sich nicht vor den falschen Karren spannen lassen.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel weist das "verlogene" Vorgehen und die Politisierung des Naturschutzes im Umweltausschuß des Bundesrates scharf zurück. Der Bundesrat hat wegen des Umfangs, der Komplexität und des großen Abstimmungsbedarfs bei der Novellierung des Naturschutzgesetzes um eine Fristverlängerung nachgesucht, zugleich aber im federführenden Umweltausschuß den Entwurf nicht eingehend beraten, sondern schon nach kurzer Befassung mit den Stimmen der von SPD und Grünen geführten Landesregierungen insgesamt abgelehnt. Merkel appelliert an die Naturschutz- und Umweltverbände, sich nicht vor einen falschen Karren spannen zu lassen und sich nicht der Blockadepolitik anzuschließen. Zugleich fordert die Umweltministerin die Bundesländer auf, zu einem geordneten Verfahren zurückzukehren und - wie üblich - Abänderungsanträge zum Regierungsentwurf zu stellen und konstruktive Vorschläge zu machen.


Zu den hauptsächlichen Kritikpunkten und Forderungen nimmt das Bundesumweltministerium wie folgt Stellung:

1. Verhältnis von Land-/Forstwirtschaft zum Naturschutz.

Alle Bundesländer fordern mehr Akzeptanz im Naturschutz. Allerdings sind 80 Prozent der Fläche im Besitz der Land- und Forstwirtschaft. Moderner Naturschutz ist daher nur mit, nicht gegen die Land- und Forstwirtschaft möglich. Der Regierungsentwurf sieht vor, wirtschaftliche Belastungen, die der Land- und Forstwirtschaft im Interesse des Naturschutzes durch naturschutzbedingte Nutzungseinschränkungen, insbesondere bei Gebietsausweisungen auferlegt werden, auszugleichen. Dies muß im Interesse des Naturschutzes, aber auch im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft einheitlich in Deutschland und nicht - wie bisher - nach dem Zufall leerer oder voller Kassen in den Bundesländern geschehen. Die von SPD und Grünen geführten Landesregierungen lehnen eine solche Ausgleichsregelung ab und wollen auch weiterhin Naturschutz ohne Ausgleich zu Lasten der Bürger betreiben.


2. Vertragsnaturschutz

Nach dem Regierungsentwurf sollen künftig vertragliche Vereinbarungen hoheitlichen Verwaltungsmaßnahmen vorgezogen werden, wenn sie dem Naturschutzzweck in gleicher Weise dienen und nicht zu Verzögerungen führen. Dies dient der Akzeptanz und dem Erfolg von Naturschutzmaßnahmen.
Die von SPD und Grünen geführten Landesregierungen lehnen diesen modernen Weg der übereinkunft mit dem Bürger ab; sie wollen auch künftig hoheitlich handeln und gegen den Willen des Bürgers und auf dessen Kosten Naturschutzmaßnahmen ohne Ausgleich verordnen können. Die Bundesregierung lehnt dies als bürgerunfreundlich ab.


3.Mehr Naturschutz

Der Regierungsentwurf stellt künftig den Naturschutz auf eine tragfähige fachliche sowie - entsprechend der Rahmenkompetenz des Bundes - auf eine einwandfreie rechtliche Grundlage. Die Naturschutznovelle enthält eine Ausgleichsverpflichtung, einen verstärkten Vertragsnaturschutz, die Pflicht zur Umweltbeobachtung, einen verbesserten Biotopschutz im Rahmen der Umsetzung des europäischen Biotopverbundsystems "Natura 2000", die Einführung und Anerkennung der Biosphärenreservate (die vor allem für die neuen Bundesländer von besonderer Bedeutung sind) und eine Anpassung des Artenschutzes an den europäischen Binnenmarkt und andere EU-rechtliche Anforderungen.

Die Bundesregierung ist bereit, hierüber mit allen Bundesländern einen konstruktiven Dialog unter Beachtung der Verfassungslage zu führen. Dazu müssen aber die Forderungen der Bundesländer in Abänderungsanträgen präzisiert werden. Im übrigen ist den Bundesländern auch unbenommen, untereinander einheitliche Regelungen in den Fällen zu erarbeiten, in denen die Rahmenkompetenz des Bundes nicht ausreicht. Die Bundesregierung bietet hierzu ihre Mitarbeit an.


4.Beteiligung der Verbände

Fortschritte im Naturschutz können nur in gemeinsamer Zusammenarbeit von Bund und Ländern mit den Verbänden erreicht werden. Der Regierungsentwurf erweitert deshalb die Beteiligung der Verbände im Verwaltungsverfahren. Die von SPD und Grünen geführten Landesregierungen unterstützen die Forderung der Naturschutz- und Umweltverbände nach Einführung der Verbandsklage im gerichtlichen Verfahren auf Bundesebene.

Damit sollen die Verbände, die sich bisher differenziert zum Regierungsentwurf geäußert und die Bemühungen der Bundesregierung zum "Start" für das Parlamentsverfahren anerkannt haben, für die Blokadepolitik gewonnen werden. Die Bundesregierung appelliert an die Naturschutz- und Umweltverbände, auf diese destruktive Absicht nicht hereinzufallen und sich nicht täuschen zu lassen, sondern wie bisher konkrete Verbesserungsvorschläge zum Regierungsentwurf für das Parlamentsverfahren zu machen.

21.10.1996 | Pressemitteilung 118/96 S | Naturschutz
https://www.bmuv.de/PM981
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