Bundesrat stimmt der Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes zu

18.10.1996
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 117/96 S
Thema: Nachhaltigkeit · Internationales
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel:
"Mit dem jetzt vereinbarten Novellierungskonzept bin ich sehr zufrieden. Es weist den richtigen Weg zwischen den weiterhin unverzichtbaren Erfordernissen eines wirksamen Umweltschutzes und dem allseits angestrebten Ziel, staatliche überreglementierungen und Verfahren abzubauen. Gewässerschutz bleibt eine vorrangige Aufgabe. Ein Anstieg der Abwassergebühren folgt aus der Gesetzesnovelle nicht."

Die Novelle bringt schwerpunktmäßig folgende Neuerungen:
1. Die Bundesrepublik Deutschland kann künftig ihrer durch den Europäischen Gerichtshof eingeforderten Verpflichtung nachkommen, Richtlinien der EU im Wasserbereich durch Rechtsnormen statt durch Verwaltungsvorschriften umzusetzen.
2. Das Abwasserrecht wird grundlegend mit dem Ziel reformiert, die Abwasserentsorgung gleichermaßen effizient und kostengünstig zu gestalten.

  • Generelles Anforderungsniveau für die Abwasserreinigung ist künftig der Stand der Technik. Der Einsatz weniger anspruchsvoller Techniken reicht nicht mehr aus.

  • Gleichzeitig verlangt das Gesetz, stärker als bisher den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in die Normgebung einzubeziehen.

  • Die Ausführungsvorschriften der Bundesregierung zum Stand der Technik und zur Verhältnismäßigkeit werden aufgewertet und als Rechtsverordnung erlassen.

  • Die Novelle öffnet die Abwasserentsorgung ausdrücklich für dezentrale Konzepte und für private Organisationsmodelle.
3. Dem allgemeinen Interesse an der Vereinfachung und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren trägt das Gesetz bei verschiedenen wasserrechtlichen Verfahrensregelungen Rechnung.
4. Mit der Verbesserung der Rechtsstellung des Gewässerschutzbeauftragten wird der innerbetriebliche Gewässerschutz verstärkt.
5. Ein wichtiger Schwerpunkt der Novelle ist auch die wirksamere Vorsorge gegen Hochwassergefahren. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die Hochwasserereignisse der letzten Jahre. In diesem Zusammenhang werden auch die ökologischen Funktionen der Gewässer stärker als bisher hervorgehoben.
18.10.1996 | Pressemitteilung 117/96 S | Nachhaltigkeit · Internationales
https://www.bmuv.de/PM957
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