1996 - Ein erfolgreiches Jahr für die Umweltpolitik in Deutschland

28.12.1996
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 158/96 S
Thema: Klimaschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Merkel: Die Umweltpolitik ist in entscheidenden Bereichen gut vorangekommen

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:


Merkel: Die Umweltpolitik ist in entscheidenden Bereichen gut vorangekommen


"Die Umweltpolitik hat 1996 in entscheidenden Bereichen Fortschritte erzielt. Ich möchte stellvertretend für die vielen Projekte und Vorhaben des Bundesumweltministeriums das Untergesetzliche Regelwerk zum Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz, die Novelle der Verpackungsverordnung, die Novelle zum Bundes-Naturschutzgesetz, die Gesetze zur Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren und zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit nennen. Umweltpolitik kann durch Gesetze oder Verordnungen vieles erreichen. Eine umweltverträgliche oder nachhaltige Entwicklung hängt aber zunehmend davon ab, wie es gelingt, diese als eine politikübergreifende gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu begreifen. Nach einer Anfangsphase scheinbar unbegrenzter Ressourcen kann Umweltpolitik heute nicht die Augen vor begrenzten Ressourcen und internationaler Wettbewerbsfähigkeit verschließen. Auch in der Umweltpolitik müssen die Schritte mit Blick auf andere politische und gesellschaftliche Bereiche definiert werden. Die Umweltpolitik ist gefordert, Prioritäten zu setzen, Schwerpunkte zu bilden und Handlungsziele so zu formulieren, daß sie in anderen Bereichen der Gesellschaft verstanden werden. Hierzu habe ich in einer Auftaktveranstaltung am 01. Juli 1996 einen Diskussionsprozeß eingeleitet. In Folge dieser Auftaktveranstaltung sind sechs Arbeitskreise gegründet worden, die sich mit den Themenfeldern Schutz des Klimas und der Ozonschicht, Schutz des Naturhaushalts, Ressourcenschonung, Schutz der Gesundheit, umweltverträgliche Mobilität und Verankerung einer Umweltethik befassen. Mit diesem Diskussionsprozeß kann es uns gelingen, auch in einer Zeit schwieriger wirtschaftlicher Bedingungen Umweltpolitik erkennbar und nachvollziehbar zu gestalten"
, erklärte Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel zur Bilanz des Jahres 1996.

Abfallpolitik
Am 7. Oktober 1996 ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft getreten. Es setzt auf die Vermeidung von Abfällen und fordert bereits von den Produzenten die Produktverantwortung ein. Das Gesetz zielt auf die Produktion von möglichst abfallarmen, d.h. langlebigen, mehrfach verwendbaren, reparaturfreundlichen oder jedenfalls verwertungsfreundlichen Produkten ab. Bereits mit der Verpackungsverordnung von 1991 hat sich gezeigt, daß sich die Wirtschaft der neuen He-rausforderung in der Abfallpolitik stellt. Verpackungen wurden zunehmend eingespart, insgesamt über 1,3 Millionen Tonnen gegenüber dem Jahr 1991. Darüber hinaus wurden allein über das System "Grüner Punkt" seit 1993 mehr als 14 Millionen Tonnen einer stofflichen Verwertung zugeführt. Die vorgelegte Novelle zur Verpackungsverordnung soll den Wettbewerb stärken und Trittbrettfahrerei eindämmen. Am Schutz von Mehrweggetränkeverpackungen wird festgehalten.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Die Zahlen der Entsorgungswirtschaft belegen eindrucksvoll, daß sich die Einführung der Kreislaufwirtschaft auch für die Industrie lohnt. Die Branche hat 1995 80 Milliarden DM Umsatz erwirtschaftet und damit auch Verwertungstechnologien einen großen Nachfragemarkt eröffnet. Und man sollte auch nicht verschweigen, daß die Entsorgungsbranche gegenwärtig 240.000 Arbeitsplätze geschaffen hat. Aber nicht nur die Entsorgungsbranche profitiert von der Abfallwirtschaft. Mit intelligenter Vermeidungs- und Verwertungstechnologie werden wir zukünftig auch kostengünstiger produzieren können."

Bodenschutz
Am 25. September 1996 verabschiedete das Bundeskabinett den Entwurf eines Bundes-Bodenschutzgesetzes. Das Bundes-Bodenschutzgesetz schafft die Voraussetzungen für einen wirksamen Bodenschutz und die Sanierung von Altlasten. Neben den bereits vorhandenen Vorschriften zum Schutz des Wassers und der Luft wird somit der Boden als drittes Umweltmedium gesetzlich geschützt. Die einheitlichen gesetzlichen Anforderungen sorgen für Rechtssicherheit und Entbürokratisierung und tragen dazu bei, Investitionshemmnisse bei Altlasten abzubauen. Bis jetzt blockiert der Verdacht auf Altlasten häufig die städtebauliche und wirtschaftliche Entwicklung der betroffenen Flächen. Hier bringt das Bodenschutzgesetz deutliche Verbesserungen: Aufgrund verbindlich festgelegter Anforderungen können gering belastete Grundstücke aus dem Altlastenverdacht entlassen, andere gezielt saniert werden.

Naturschutz
Der am 27. August 1996 beschlossene Entwurf der Novellierung des Bundes-Naturschutzge-setzes soll das geltende Recht an die heutigen und künftigen Anforderungen des Naturschutzes sowie an bindende EG-rechtliche Vorgaben anpassen. Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Angesichts des bedrohlichen Artenrückgangs muß der Schwerpunkt des Naturschutzes künftig mehr denn je der Schutz der Lebensräume wildlebender Tiere und Pflanzen sein. Dazu gehört - soweit dies in einem hochindustrialisierten und dicht besiedelten Land machbar ist - die Vernetzung von Biotopen, um den Austausch von Tier- und Pflanzenpopulationen und deren Ausbreitung gemäß ihren artspezifischen Bedürfnissen zu ermöglichen. Ein effektiver Naturschutz ist ohne die Akzeptanz der Land- und Forstwirte, die bis zu rund 80 Prozent der Fläche unseres Landes bewirtschaften, kaum möglich. Ein wesentliches Anliegen des Gesetzentwurfs ist es darum, das Verhältnis von Land- und Forstwirtschaft einerseits und Naturschutz andererseits auf eine neue Grundlage zu stellen. Besondere Bedeutung hat dabei die Entschädigungsregelung für Nutzungseinschränkungen aus Naturschutzgründen, vor allem in Schutzgebieten, die bei den Betroffenen zu wirtschaftlichen Einbußen führen. Ziel ist, die Akzeptanz der ländlichen Bevölkerung für Naturschutzmaßnahmen zu erhöhen. Die Bundesländer fordere ich auf, 1997 in einen konstruktiven Dialog über die Gesetzesnovelle einzutreten."

Umwelt und Verkehr
Die Bundesregierung hat 1996 das Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz vorgelegt, das am 14. November vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Ziel dieser Kfz-Steuerreform ist die Verbesserung der Abgasreinigungstechnik. Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Mit der bereits auf europäischer Ebene ab 1. Januar 1997 geltenden Euro 2-Norm ist das technische Potential der Abgasminderung noch nicht ausgeschöpft. Ziel der Bundesregierung ist, die spezifischen Schadstoffemissionen der Ozonvorläufersubstanzen HC und NOx sowie von Partikeln weiter drastisch zu senken. Nur so kann das Sommersmog-Problem wirksam bekämpft werden."

Bleihaltiges Benzin wurde 1996 vom Markt genommen. Innerhalb von 10 Jahren ist der Absatz von bleihaltigem Benzin auf unter 5 Prozent gesunken. Von fast 5000 Tonnen im Jahre 1984 gingen die Bleiemissionen des Straßenverkehrs auf knapp 400 Tonnen im Jahre 1995 zurück. Ziel des Bundesumweltministeriums ist 1997 eine deutliche Reduktion des Benzolgehalts im Benzin.

Am 1. März 1997 werden die Verordnung über Schwellenwerte für verkehrsbedingte Luftschadstoffe sowie die Verwaltungsvorschrift zur Vereinheitlichung verkehrsrechtlicher Maßnahmen in Kraft treten. Damit werden Schwellenwerte für die Schadstoffe Stickstoffdioxid, Ruß und Benzol festgelegt, bei deren Überschreiten die zuständigen Verkehrsbehörden luftverbessernde Maßnahmen prüfen müssen.

Deregulierung
Das Gesetz zur Beschleunigung und Vereinfachung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren ist seit 15. Oktober 1996 in Kraft.

Lange Planungs- und Genehmigungsverfahren können notwendige Investitionen verzögern. Verfahrensregelungen, die eine Straffung und Beschleunigung des Verfahrens bewirken und die auch den Industriebetreibern mehr Eigenverantwortung einräumen, sind daher dringend erforderlich.

Durch Realisierung eines 10-Punkte-Programms zur Verfahrensbeschleunigung und -verein-fachung wird das neue Recht zu einer rascheren Abwicklung der Genehmigungsverfahren führen. Durch die verabschiedeten Regelungen werden die materiellen Umweltstandards nicht abgesenkt. Es handelt sich um Verfahrensregelungen, die das relativ starre immissionsschutzrechtliche Antragsverfahren auflockern und besser an die Bedürfnisse der davon Betroffenen anpassen.

Elektrosmog
Am 1. Januar 1997 wird die Verordnung über elektromagnetische Felder in Kraft treten. Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Mit der Verordnung über elektromagnetische Felder werden erstmals spezielle Regelungen zum Schutz des Menschen vor nichtionisierenden Strahlen getroffen. Zugleich schafft die Verordnung Klarheit über die rechtliche Bewertung der von Sendeanlagen, Stromversorgungseinrichtungen, den Eisenbahnen und dem öffentlichen Nahverkehr ausgehenden elektromagnetischen Felder und wird maßgeblich zur Versachlichung der Diskussion in diesem Bereich beitragen. Damit werden sowohl die Gesundheitsvorsorge als auch Rechtssicherheit gewährleistet."

Ziel der Verordnung ist es, durch Vorgabe verbindlicher Maßstäbe die gebotenen Schutz- und Vorsorgemaßnahmen sicherzustellen und zugleich zur Verfahrensvereinfachung und Investitionssicherheit in den genannten Infrastrukturbereichen beizutragen.

Gesetz zum internationalen Übereinkommen über nukleare Sicherheit
1996 wurde das Gesetz zum internationalen Übereinkommen über nukleare Sicherheit beschlossen. Das Übereinkommen geht auf eine deutsche Initiative zurück und wurde auch ganz wesentlich von Deutschland geprägt. Es zielt darauf ab, weltweit die Sicherheit der in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke, unter besonderem Augenmerk auf die Kernkraftwerke sowjetischer Bauart in Mittel- und Osteuropa, auf ein gleichmäßiges, hohes Niveau zu heben.

28.12.1996 | Pressemitteilung 158/96 S | Klimaschutz
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