Bundeskabinett beschließt Masterplan Stadtnatur

06.06.2019
Stadtpark Essen
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 091/19
Thema: Stadtnatur
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Das Bundeskabinett hat am 6. Juni den von der Bundesumweltministerin vorgelegten Masterplan Stadtnatur beschlossen. Ziel ist die Erhöhung der Arten- und Biotopvielfalt in städtischen Kommunen.

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesumweltministerin Svenja Schulze vorgelegten Masterplan Stadtnatur beschlossen. Mit insgesamt 26 Maßnahmen will die Bundesregierung die Kommunen dabei unterstützen, die Arten- und Biotopvielfalt in unseren Städten zu erhöhen. So sollen natürliche, grüne Lebensräume geschaffen werden, die nicht nur Pflanzen und Insekten nützen, sondern den Stadtbewohnern grüne Oasen der Erholung bieten.

Bundesumweltministerin Schulze: "Mehr Stadtnatur ist gut für die Menschen und für die Natur. Der jüngste Bericht des Weltbiodiversitätsrates hat uns deutlich vor Augen geführt, wie dramatisch der Schwund unserer biologischen Vielfalt voranschreitet. Angesichts der vielerorts intensiven Landwirtschaft gewinnen die Städte mit ihrer Vielfalt an Lebensräumen eine zunehmende Bedeutung für den Naturschutz. Zugleich ziehen immer mehr Menschen in die Städte. Ich will, dass trotzdem jeder Mensch in seinem Umfeld Zugang zur Natur hat. Wir wollen daher mehr Natur in unsere Städte bringen. Wir wollen mehr unversiegelte Flächen, mehr Natur in Stadtparks, privaten Gärten, Sportstätten, Schulen und Kindergärten, an Gewässern, an Gebäuden und auf Brachen mit Grün."

Der Masterplan Stadtnatur unterstützt Kommunen dabei, natürliche Lebensräume zu schaffen. Das ist gut für die Artenvielfalt, aber auch für die Menschen in den Städten. Zu den Maßnahmen zählt unter anderem ein neuer Förderschwerpunkt Stadtnatur beim Bundesprogramm Biologische Vielfalt des BMU. Das Bundesnaturschutzgesetz soll geändert werden, um die kommunale Landschaftsplanung zu stärken.

Weitere konkrete Beispiele: Es soll einen bundesweiten Wettbewerb für Insektenschutz in den Kommunen geben. Es soll mehr Ökologieschulungen und Informationsmaterial für Klein-, Haus- und Gemeinschaftsgärten geben. Des Weiteren soll die Arten- und Biotopvielfalt in den Städten weiter erforscht und kartiert werden.

All diese Maßnahmen dienen dazu, dass Stadtbewohner mehr Grün zur Naherholung vor ihrer Haustür finden und dass Deutschlands Tier-, Insekten- und Pflanzenarten auch in Städten gedeihen können.

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06.06.2019 | Pressemitteilung Nr. 091/19 | Stadtnatur
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