Bundesumweltministerium veröffentlicht Radonmaßnahmenplan

24.04.2019
Radon im Periodensystem
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 053/19
Thema: Strahlenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Zur Verbesserung des Schutzes vor dem radioaktiven Edelgas Radon hat das Bundesumweltministerium am 24. April einen Maßnahmenplan veröffentlicht. Das Dokument erläutert die Strategie von Bund und Ländern zum Schutz vor Radon.

Weiterer Schritt zum Schutz der Bevölkerung vor Radon

Zur Verbesserung des Schutzes vor dem radioaktiven Edelgas Radon hat das Bundesumweltministerium heute einen Maßnahmenplan veröffentlicht. Das Dokument erläutert die Strategie von Bund und Ländern zum Schutz vor Radon. Dazu gehören auch Ziele für die Reduzierung der Exposition gegenüber Radon in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen.

Radon ist ein Innenraumschadstoff, der zu Lungenkrebs führen kann. Durch das neue Strahlenschutzrecht gibt es in Deutschland erstmals weitreichende Regelungen zum Schutz vor Radon. Mit dem Radonmaßnahmenplan leistet das Bundesumweltministerium einen weiteren wichtigen Beitrag zum vorbeugenden Gesundheitsschutz.

Radon ist ein natürlich vorkommendes radioaktives Edelgas. Es entsteht als Zwischenprodukt beim Zerfall von natürlichen radioaktiven Stoffen im Boden. Radon ist geruch-, geschmack- und farblos. Es kann aus dem Boden entweichen und sich in der Raumluft von Gebäuden anreichern. Der Zerfall von Radon und von seinen Zerfallsprodukten in der Lunge ist nach dem Tabakrauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs in Deutschland.

Grundlage des Radonmaßnahmenplans sind Vorschriften des Strahlenschutzrechts, welches im Zuge der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2013/59/Euratom in Deutschland umfassend modernisiert wurde. Neben einer Überarbeitung und Erweiterung der bisherigen Regelungen zum Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen regelt das neue Strahlenschutzrecht erstmals auch den Schutz der Bevölkerung vor Radon in Aufenthaltsräumen.

Erarbeitet wurde der Radonmaßnahmenplan durch das Bundesumweltministerium unter Beteiligung der Länder. Er dient sowohl Fachleuten als auch interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Information über Maßnahmen von Bund und Ländern zum Schutz vor Radon in Deutschland. Hinsichtlich der Exposition in Aufenthaltsärumen und an Arbeitsplätzen sollen bei Neu- und Bestandsbauten beispielsweise bauliche Maßnahmen zum Schutz vor Radon bewertet und weiterentwickelt werden. Der Maßnahmenplan sieht auch die Erarbeitung vertiefender zielgruppengerechter Informationsmöglichen zum Schutz vor Radon vor.

Ein erster Schritt zur Umsetzung dieser Maßnahmen ist bereits erfolgt durch die kürzlich erschienene Neuauflage des Radonhandbuchs Deutschland des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS). Darin werden bauliche Maßnahmen zum Schutz vor Radon praxisnah und leicht verständlich beschrieben.

24.04.2019 | Pressemitteilung Nr. 053/19 | Strahlenschutz
https://www.bmuv.de/PM8485
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