Bundesregierung führt beschleunigten Atomausstieg konsequent fort

23.05.2018
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 105/18
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts beschlossen. Damit ist der beschleunigte Atomausstieg bis zum Jahr 2022 bestätigt worden.

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts

Mit Urteil vom 6. Dezember 2016 hatte das Bundesverfassungsgericht den im Jahr 2011 mit der 13. AtG-Novelle beschlossenen beschleunigten Atomausstieg als im Wesentlichen verfassungsgemäß bestätigt. Die vom Verfassungsgericht geforderten Korrekturen hat das Bundeskabinett heute beschlossen.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Der heute beschlossene Gesetzentwurf gewährleistet, dass der im Jahr 2011 eingeleitete beschleunigte Atomausstieg konsequent und im Einklang mit den Vorgaben des Grundgesetzes fortgesetzt wird. Jedes Atomkraftwerk behält sein bisheriges gesetzlich festgelegtes Abschaltdatum. Spätestens am 31. Dezember 2022 endet die kommerzielle Nutzung der Atomenergie in Deutschland."

Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima Anfang 2011 hatte der Bundestag parteiübergreifend beschlossen, die kurz zuvor verabschiedete Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke zurückzunehmen und deren Betrieb zeitlich gestaffelt bis zum 31. Dezember 2022 zu befristen. Der beschleunigte Atomausstieg ist – so das Bundesverfassungsgericht – im Wesentlichen verfassungsgemäß. Der heute beschlossene Gesetzentwurf beseitigt jedoch Beanstandungen, die der Erste Senat in seinem Urteil äußerte. Zum einen können Energieversorgungsunternehmen nun einen angemessenen finanziellen Ausgleich für sogenannte frustrierte Investitionen verlangen, die sie in den Atomkraftwerken zwischen dem 28. Oktober 2010 und dem 16. März 2011 im berechtigten Vertrauen auf die Laufzeitverlängerung getätigt haben. Zum anderen können RWE und Vattenfall einen angemessenen finanziellen Ausgleich für diejenigen Elektrizitätsmengen der Atomkraftwerke Brunsbüttel, Krümmel und Mülheim-Kärlich verlangen, die bis zum 31. Dezember 2022 nicht auf ein anderes Atomkraftwerk übertragen werden.

23.05.2018 | Pressemitteilung Nr. 105/18 | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM7897
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