Tiefenlager für radioaktive Abfälle: Deutsche können sich zu Schweizer Standortsuche äußern

23.11.2017
Schweizer und deutsche Flagge
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 363/17
Thema: Umweltprüfungen UVP/SUP
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Im Rahmen der in der Schweiz stattfindenden Suche nach einem Endlagerstandort für radioaktive Abfälle kann auch die deutsche Öffentlichkeit zu den möglichen Standortgebieten Stellung nehmen.

Im Rahmen der in der Schweiz stattfindenden Suche nach einem Endlagerstandort für radioaktive Abfälle kann auch die deutsche Öffentlichkeit zu den möglichen Standortgebieten Stellung nehmen. Bürgerinnen und Bürger haben vom 23. November 2017 bis zum 9. März 2018 die Möglichkeit, sich an dem öffentlichen Anhörungsverfahren (schweizerisch: Vernehmlassung) zu den bisherigen Ergebnissen zu beteiligen. Die Einwendungen finden Berücksichtigung bei der Entscheidung des Schweizer Bundesrats über die Standorte der künftigen Tiefenlager. Das deutsche Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) koordiniert auf deutscher Seite die Interessen von Bevölkerung und Behörden, leitet die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung in Deutschland ein und wird gegebenenfalls selbst Einwendungen erheben. Das BfE wird zudem am 30. Januar 2018 in Waldshut eine Informationsveranstaltung zum Anhörungsverfahren durchführen.

Neben Bürgerinnen und Bürgern können auch die Bundesrepublik Deutschland, einzelne Bundesländer und Gemeinden Einwendungen zu sämtlichen Dokumenten einreichen, die im Rahmen der Etappe zwei der Schweizer Standortsuche erstellt wurden. Die wesentlichen Unterlagen liegen in Deutschland in den Bibliotheken des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) in Berlin und Bonn aus. Sie können zudem in den Landratsämtern der Landkreise eingesehen werden, die unmittelbar an die möglichen Standortgebiete angrenzen, nämlich Waldshut, Schwarzwald-Baar-Kreis und Konstanz, sowie im zuständigen Amt in der Stadt Blumberg. Online sind die Unterlagen abrufbar. Die Stellungnahmen können nur schriftlich bzw. online abgegeben werden, der Empfänger ist das Schweizer Bundesamt für Energie. Die dafür zur Verfügung gestellten optionalen Vorlagen können auf der Internetseite des Bundesamts abgerufen werden.

In der Schweiz wird seit 2008 nach jeweils einem Endlager für schwach- und mittelradioaktive sowie für hochradioaktive Abfälle gesucht. Derzeit gibt es sechs mögliche Standorte für ein Tiefenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle: Jura-Südfuss, Südranden, Wellenberg, Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost. Die drei letztgenannten Standorte kommen zusätzlich auch für eine Einlagerung hochradioaktiver Abfälle infrage und sollen nach dem aktuellen Stand in Etappe drei vertieft untersucht werden.

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23.11.2017 | Pressemitteilung Nr. 363/17 | Umweltprüfungen UVP/SUP
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit
https://www.bmuv.de/PM7602
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