Eiskalt berechnen

10.08.2017
Klimaanlage am Haus
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 276/17
Thema: Klimaschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Das BMUB fördert im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) die Neuerrichtung, Voll- und Teilsanierung von Kälte- und Klimaanlagen sowie die Errichtung von Kälte- und Wärmespeichern.

Förderung für Klimaschutzmaßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen jetzt online berechnen

Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) fördert das Bundesumweltministerium die Neuerrichtung, Voll- und Teilsanierung von Kälte- und Klimaanlagen sowie die Errichtung von Kälte- und Wärmespeichern. Zur Vereinfachung der Antragstellung stellt das Bundesumweltministerium nun einen Online-Förderrechner zur Verfügung, mit dem die Förderbeträge schneller vorab ermittelt werden können. Der Zuschuss soll Anlagenbetreibern einen Anreiz bieten, in möglichst energieeffiziente und klimafreundliche Anlagen zu investieren.

Der Rechner ist klar und einfach aufgebaut. Nach nur vier Schritten werden die möglichen Zuschüsse für die Voll- oder Teilsanierung beziehungsweise die Neuerrichtung einer Kälte- oder Klimaanlage angezeigt. Auch Zuschüsse für optionale Bonusmaßnahmen, zum Beispiel für die Errichtung eines Wärmespeichers oder eines Freikühlers, werden berechnet. Um die Höhe des Zuschusses zu berechnen sind lediglich die geplante Maßnahme, die Anlagenart, die Leistung und die verwendeten Kältemittel anzugeben. Auch nicht förderfähige Kombinationen werden vom Rechner erkannt.

Die Ergebnisse sind zwar unverbindlich, sind aber eine praktische Planungshilfe für die Finanzierung von Kälte- und Klimaanlagen.

Der Zuschuss soll Anlagenbetreibern einen Anreiz bieten, in möglichst energieeffiziente Anlagen zu investieren, deren Kältemittel eine geringe Treibhauswirksamkeit haben. Die geförderten Anlagen verbrauchen erheblich weniger Energie und verursachen deutlich geringere Emissionen an Treibhausgasen, wie halogenierte Kältemittel (sogenannte F-Gase) als auch Kohlendioxid (CO2) aus der Stromerzeugung. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige sowie kirchliche Organisationen.

10.08.2017 | Pressemitteilung Nr. 276/17 | Klimaschutz
https://www.bmuv.de/PM7295
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