EU-Mitgliedstaaten für effektiveren Klimaschutz und Erhalt der Industrie beim Emissionshandel

01.03.2017
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 074/17
Thema: Europa
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
EU-Mitgliedstaaten für effektiveren Klimaschutz und Erhalt der Industrie beim Emissionshandel

Gestern haben sich die EU-Mitgliedstaaten im Umweltrat auf eine gemeinsame Position zur Reform des Emissionshandels verständigt. Dazu erklärt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks:

"Wir haben in harten Verhandlungen für unsere beiden Kernforderungen einiges erreicht. Erstens ist es gelungen, die Klimaschutzwirkung des Emissionshandels deutlich zu stärken. Investitionen in den Klimaschutz werden damit attraktiver. Die Zeit der dramatischen Zertifikats-Überschüsse ist bald vorbei. Zweitens haben wir es geschafft, die europäische Industrie vor unfairem Wettbewerb zu schützen. Denn dem Klimaschutz wäre nicht gedient, wenn unsere europäische Industrie künftig anderswo genauso oder noch CO2-intensiver produzieren würde. Beides ist eine gute Grundlage für die anstehenden Verhandlungen mit dem europäischen Parlament."

Die Klimaschutzwirkung des Emissionshandels wird gemäß der Position des Rates gestärkt: Es sollen doppelt so viele überschüssige Zertifikate in die Reserve verschoben und damit dem Markt entzogen werden. Neu ist auch, dass die Reserve nach oben begrenzt wird - oberhalb einer bestimmten Grenze werden CO2-Zertifikate dauerhaft gelöscht. Die Folge ist, dass es am Markt früher Knappheit gibt und sich Investitionen in den Klimaschutz eher lohnen. Marktteilnehmer können angesichts der Löschung von Zertifikaten damit rechnen, dass derart große Überschüsse wie in der Vergangenheit künftig nicht mehr auftreten.

Die Industrie, die im internationalen Wettbewerb steht, wird effektiv geschützt. Der Anteil der Zertifikate, die kostenlos zugeteilt werden, kann um bis zu zwei Prozent steigen, um den sogenannten Korrekturfaktor zu vermeiden. Bei den Emissions-Benchmarks für einzelne Branchen werden die technischen Fortschritte künftig realistischer abgebildet. Die jährliche Mindestreduktion beträgt nach Rats-Position 0,2 Prozent.

Entschieden ist noch nichts. Die EU-Ratspräsidentschaft (derzeit Malta) wird nun auf dieser Grundlage mit dem Europäischen Parlament über die Reform verhandeln.

01.03.2017 | Pressemitteilung Nr. 074/17 | Europa
https://www.bmuv.de/PM6925
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