Hendricks: Novelliertes Standortauswahlgesetz schafft Grundlage für faires und legitimes Suchverfahren

21.12.2016
Justitia
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 336/16
Thema: Endlagerprojekte
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Hendricks: Novelliertes Standortauswahlgesetz schafft Grundlage für faires und legitimes Suchverfahren

Auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat sich das Bundeskabinett heute auf einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes verständigt. Dieser soll den Bundestagsfraktionen als Formulierungshilfe vorgelegt werden. In einem wissenschaftsbasierten und transparenten Verfahren soll bis zum Jahr 2031 ein Endlagerstandort gefunden werden. Das novellierte Standortauswahlgesetz legt dafür Entscheidungsgrundlagen, fachliche Kriterien und Anforderungen fest.

Hendricks: "Mit diesem Gesetzentwurf ziehen wir endgültig einen Schlussstrich unter die alte Methode Endlager. Die politisch willkürliche Festsetzung eines Standorts war ein historischer Fehler, den wir hiermit korrigieren. Mit dem neuen Standortauswahlgesetz legen wir die Grundlage für eine transparente und wissenschaftsbasierte Suche unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit. Auf dieser Basis können wir die Jahrtausendaufgabe Endlagersuche mit breiter Legitimation lösen."

Im Gesetzentwurf werden die Empfehlungen der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" aufgenommen. Die sogenannte Endlagerkommission hatte Ende Juni ihren rund siebenhundertseitigen Abschlussbericht vorgelegt. Ausgangspunkt des Standortauswahlverfahrens ist die sogenannte weiße Landkarte.

Hendricks: "Bei der Suche wird das gesamte Bundesgebiet betrachtet, ohne bestimmte Regionen zu bevorzugen und ohne bestimmte Regionen von vornherein auszuschließen. Orientiert an den Empfehlungen der Endlagerkommission gibt es jetzt verlässliche und gesellschaftlich legitimierte Vorgaben für das Standortauswahlverfahren."

Der Gesetzentwurf enthält zudem neue Instrumente, die eine umfassende und transparente Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor den Entscheidungen im Auswahlverfahren sicherstellen. Über Fach- und Regionalkonferenzen werden die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig und dialogorientiert in jeder Phase des Standortauswahlverfahrens einbezogen. Hendricks: "Für die Akzeptanz des Verfahrens ist ein umfassendes und transparentes Beteiligungsverfahren unverzichtbar. Eine solche engmaschige Form der Bürgerbeteiligung gab es bei keinem anderen Großprojekt. Hier nehmen wir eine Vorreiterrolle ein." Ein Erfolgsfaktor für das Verfahren ist auch das inzwischen einberufene Nationale Begleitgremium. Als gesellschaftliche Instanz wird das pluralistisch zusammengesetzte Gremium das Standortauswahlverfahren unabhängig, gemeinwohlorientiert und vermittelnd begleiten.

21.12.2016 | Pressemitteilung Nr. 336/16 | Endlagerprojekte
https://www.bmuv.de/PM6825
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