Gesetze gegen Biopiraterie schützen die Artenvielfalt

29.04.2015
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 094/15
Thema: Internationales
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018

Das Bundeskabinett hat heute zwei Gesetzentwürfe gebilligt, die den Beitritt Deutschlands zum Nagoya-Protokoll ermöglichen. Das Nagoya-Protokoll ist ein neuartiges Instrument für den internationalen Naturschutz. Es trägt dazu bei, den Wert der biologischen Vielfalt bei der Herstellung neuartiger Produkte besser zu berücksichtigen und setzt wirtschaftliche Anreize für die Bewahrung und nachhaltige Nutzung der Natur.

Biologische Vielfalt ist wertvoll. Weltweit stellen Ökosysteme und die darin beheimateten Lebewesen nicht nur die Grundlage unseres Lebens dar – sie bergen auch ein gewaltiges Potenzial für Forschung und Produktentwicklung. Beispielsweise kann eine Heilpflanze aus dem tropischen Regenwald - als sogenannte "genetische Ressource" - Grundlage für die Entwicklung eines neuen Medikaments sein. Wildpflanzen können zu neuen Sorten gezüchtet werden und auch die Kosmetikindustrie und die Biotechnologiebranche können exotische Pflanzen nutzen, um neue und innovative Produkte zu entwickeln.

Vor diesem Hintergrund hat die internationale Staatengemeinschaft 2010 auf der zehnten Weltbiodiversitätskonferenz in Japan das Nagoya-Protokoll beschlossen. Das Nagoya-Protokoll stellt Regeln auf, die zu beachten sind, wenn Tiere, Pflanzen oder sonstige Lebewesen für Forschung und Entwicklung in anderen Ländern genutzt werden. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass die Vorteile aus der Nutzung solcher "genetischer Ressourcen" ausgewogen und gerecht mit dem Herkunftsland geteilt werden. Länder mit hoher biologischer Vielfalt sollen auch wirtschaftlich davon profitieren, dass sie Lebensräume und Arten schützen und erhalten. Gleichzeitig soll gewährleistet werden, dass Forscher die Gesetze des Herkunftslandes respektieren und für ihre Forschung nur biologisches Material nutzen, das im Herkunftsland legal erlangt wurde. Durch die In-Wert-Setzung genetischer Ressourcen wird so ein starker Anreiz für den Naturschutz weltweit gesetzt.

Das Nagoya-Protokoll ist am 12. Oktober 2014 in Kraft getreten. Bislang sind ihm 58 Staaten und die EU beigetreten. Mit den beiden heute beschlossenen Gesetzen stellt das Kabinett die Weichen für den deutschen Beitritt zum Nagoya-Protokoll: Zukünftig soll das Bundesamt für Naturschutz kontrollieren, ob Nutzer von genetischen Ressourcen die einschlägigen Regeln zu Zugang und Vorteilsausgleich befolgen. Zudem wird das Patentgesetz geändert, so dass künftig auch bei der Anmeldung von Patenten nachvollzogen werden kann, ob biologisches Material aus anderen Ländern verwendet wurde und ob dieses gegebenenfalls legal erlangt wurde.

29.04.2015 | Pressemitteilung Nr. 094/15 | Internationales
https://www.bmuv.de/PM6013
  • Fotogalerie Videogalerie

    Mediathek

    Das Ministerium in Bildern

  • Fotogalerie Videogalerie Interviews

    Online-Tagebuch

    Aus der täglichen Arbeit des Ministeriums

  • Newsletter

    Newsletter

    Meldungen per E-Mail empfangen

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.