Gemeinsame Erklärung der Fischerei- und Umweltminister in Bergen erzielt

14.03.1997
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 24/97 S
Thema: Meeresschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Ministertreffen "Fischerei und Umwelt" in Bergen/Norwegen wurde am 14.03.1997 mit einer gemeinsamen Erklärung abgeschlossen. Für das zukünftige Fischerei-Management und für die Maßnahmen zum Schutz und zur Erhaltung der Umwelt sollen folgende Leitlinien gelten:

  • Nutzung des Nordseeökosystems in Übereinstimmung mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung;
  • Erhaltung der biologischen Vielfalt und nachhaltige Nutzung der Komponenten;
  • Anwendung des Vorsorgeprinzips bei der fischereilichen Bewirtschaftung;
  • Entwicklung und Anwendung eines Ökosystemsansatzes unter Berücksichtigung der Interaktionen in der Nahrungskette;
  • Integration von Umweltzielen in die Fischereipolitik.

Zur Erreichung dieser Ziele erachten die Fischerei- und Umweltminister folgendes für notwendig:

  • Minimierung der nachteiligen Auswirkungen der fischereilichen Aktivitäten auf die Arten und Lebensräume der Nordsee;
  • Minimierung nachteiliger Auswirkungen anderer menschlicher Aktivitäten auf Arten und Lebensräume der Nordsee;
  • Vermeidung der Verbreitung nicht-einheimischer Bestände und fremder Arten sowie die Kontrolle genetisch modifizierter Organismen;
  • Bestände kommerziell genutzter Arten auf einem Niveau zu halten oder wiederaufzubauen, welches die Erhaltung dieser Bestände gewährleistet.

Die weitere inhaltliche Umsetzung dieser Ziele erfolgt in der Erklärung von Bergen in drei Kapiteln, die viele spezielle Maßnahmen zum Wiederaufbau und zur Erhaltung der Laichbestände, zum Schutz von Jungfischen, Krustentieren und Weichtieren und zum Schutz von Habitaten und Arten enthalten.

Besorgniserregend sind nicht nur die schlechte Verfassung der Speisefischbestände wie Kabeljau, Hering, Makrele und Scholle in der Nordsee, sondern auch die ökologischen Auswirkungen, insbesondere durch die schwere Baumkurrenfischerei in bestimmten Gebieten, die teilweise zu einer erheblichen Veränderung des Meeresökosystems der Nordsee führen.

Staatssekretär Erhard Jauck: "Aufgrund der harten Haltung einzelner EU-Mitgliedsstaaten war es schwierig, konkrete, mit Zeitvorstellungen versehene Maßnahmen im Interesse des Meeresumweltschutzes und einer nachhaltigen Fischereibewirtschaftungspolitik für die Nordsee durchzusetzen. Einigkeit herrscht darüber, daß zum Schutz der Meeresumwelt der Nordsee und zur Sicherung der Fischbestände und der dazugehörigen Fischereien einer weiteren Abstimmung von Fischerei- und Umweltpolitik grundlegende Bedeutung zukommt. Mit der Erklärung von Bergen wird das Startsignal für diesen dringend notwendigen Abstimmungsprozeß gegeben. Wir brauchen mehr denn je eine weitere kontinuierliche Zusammenarbeit beider Bereiche zum Schutz des Meeresökosystems der Nordsee und zur Sicherung einer nachhaltigen Fischerei. In den schwierigen Verhandlungen zur Abschluß-erklärung von Bergen ist es gelungen, politische Anstöße und Akzente für eine umweltgerechte Fischereipolitik zu geben, die darauf abzielen, die nachteiligen ökologischen Auswirkungen der Fischereibewirtschaftung zu verringern."

Die Minister sehen die dringende Notwendigkeit, den Schutz des Nordseeökosystems, speziell den Schutz von Laichplätzen und Aufzuchtgebieten, vor den Auswirkungen nicht fischereilicher menschlicher Aktivität fortzuführen und insbesondere mit hoher Priorität die weitere Umsetzung von Maßnahmen zur Verhütung der Verschmutzung durch gefährliche Stoffe zu forcieren. Strengere Anforderungen müssen notwendigerweise auch zum Schutz vor Verschmutzungen durch Offshore-Aktivitäten und die Schiffahrt ergriffen werden.

Die wirksame Kontrolle und Durchsetzung auch schon laufender Maßnahmen ist ein zentraler Punkt zur Verbesserung der Fischereibewirtschaftung und des Nordseeschutzes. Eine dementsprechende Entwicklung und Anwendung wirksamer und konsequenter Methoden, einschließlich besserer Überwachung und Kontrolle auf See und an Land, wird als erforderlich angesehen.

Besondere Aufmerksamkeit widmet die Erklärung von Bergen auch der Notwendigkeit, zusätzliche Forschungen auf den Gebieten zu fördern, wo verbesserte wissenschaftliche Kenntnisse die Umsetzung wirksamer Maßnahmen stärken können.

Im einzelnen sind dies:

- Selektivität von Fanggeräten;

- Senkung der Sterblichkeitsrate von Vögeln, Säugetieren und Benthosorganismen;

- Auswirkungen der Industriefischerei;

- Reduzierung der Rückwürfe;

- Erweiterung des Wissensstandes über den Zustand von Fischbeständen und anderen Populationen;

- Untersuchung der möglichen Auswirkungen gefährlicher Stoffe;

- Einrichtung von Schutzgebieten.

Staatssekretär Erhard Jauck: "Der Fortschritt von Bergen liegt in der Erkenntnis einer notwendigen Integration von Fischerei und Umweltpolitik. Bergen hat die Erwartungen von Esbjerg insofern nicht erfüllt, konkrete Maßnahmen mit Zeitpunkten und Zeiträumen zu versehen, die für ihre Umsetzung notwendig sind. Der Umweltbefund der Nordsee liegt auf dem Tisch, Berichte reichen nicht mehr aus, was wir brauchen sind Maßnahmen. Die erzielten Fortschritte und die verbleibenden Probleme müssen ab jetzt regelmäßig ausgewertet und veröffentlicht werden. Die 5. Internationale Nordseeschutzkonferenz kann nicht eine Neuauflage politischer Absichtserklärungen sein. Auf ihr ist Rechenschaft abzulegen, wie die in Bergen beschlossenen Leitlinien und Strategien in konkrete Maßnahmen umgesetzt wurden."

14.03.1997 | Pressemitteilung 24/97 S | Meeresschutz
https://www.bmuv.de/PM1403
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