Verstärkter Schutz wandernder wildlebender Tierarten durch Bonner Konvention

10.04.1997
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 029/97 S
Thema: Artenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Internationale Artenschutzkonferenz am 10.04.1997 in Genf eröffnet

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

In Genf/Schweiz findet vom 10. bis zum 14. April 1997 die 5. Vertragsstaatenkonferenz im Rahmen des "Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten" (Bonner Konvention) statt.

Vertreter aus rund 50 Staaten und internationaler Naturschutzorganisationen beraten u.a. über

- die Aufnahme südamerikanischer Kleinwalarten in die Anhänge I und II des Übereinkommens und den dadurch vorgegebenen strengen Schutz der Kleinwale;

- die Verlagerung der unter der Bonner Konvention eingerichteten Sekretariate der Regionalabkommen über Kleinwale und Wasservögel.

Die Anträge zur Aufnahme von Kleinwalarten beziehen sich auf folgende Arten: La-Plata-Delphin, Burmeisterschweinswal, Chile-Delphin und Dunkler Delphin. Darüber hinaus wird über die Aufnahme von Albatrosarten in das Übereinkommen sowie über einen Aktionsplan zum Schutz des Kormorans beraten werden.

Parlamentarischer Staatssekretär Walter Hirche: "Eine Zusammenführung der Sekretariate aller drei Regionalabkommen mit dem Sekretariat der Bonner Konvention in Bonn würde eine Stärkung des Artenschutzes, aber auch eine Stärkung des UN-Standortes Bonn bedeuten."

Eine Empfehlung der Stockholmer UNO-Konferenz über den Schutz der menschlichen Umwelt im Jahr 1972 aufgreifend, hat die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1979 alle Staaten zu einer Regierungskonferenz nach Bonn eingeladen, auf der das "Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten" ausgearbeitet und verabschiedet worden war. Es wird daher im allgemeinen Sprachgebrauch als "Bonner Konvention" bezeichnet. Das Übereinkommen wurde bis heute von 57 Staaten unterzeichnet und von 49 ratifiziert. Das Sekretariat des Übereinkommens ist seit 1979 in Bonn angesiedelt.

Unterhalb der Bonner Konvention wurden Regionalabkommen zum Schutz von Kleinwalen, Wasservögeln und Fledermäusen geschlossen. Das Sekretariat des Regionalabkommens zum Schutz von Fledermäusen befindet sich bereits in Bonn.

10.04.1997 | Pressemitteilung 029/97 S | Artenschutz
https://www.bmuv.de/PM1380
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