Gutachten zu Auswirkungen der Stromerzeugung aus Windenergie vorgestellt

08.09.1997
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 77/97 S
Thema: Energieeffizienz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Hirche: Windkraftanlagen leisten einen substantiellen Beitrag zum Klimaschutz in Deutschland - Einspeisevergütung für Energie aus Windkraft auch weiter erforderlich

Hirche: Windkraftanlagen leisten einen substantiellen Beitrag zum Klimaschutz in Deutschland - Einspeisevergütung für Energie aus Windkraft auch weiter erforderlich

"Die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien ist eine zentrale Aufgabe der Energie- und Umweltpolitik der Bundesregierung. Anderenfalls wäre das CO2- Minderungsziel der Bundesregierung - 25 Prozent weniger CO2-Emissionen bis zum Jahr 2005 gegenüber 1990 - nicht zu erreichen. Der Ausbau der Windenergie kann in Deutschland bezogen auf das Basisjahr 1990 bis zum Jahr 2005 rund 1 Prozent und bis 2010 rund 1,5 Prozent der CO2-Emissionen mindern, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen stimmen. Grundsätzlich müssen wir deshalb an dem Stromeinspeisungsgesetz festhalten. Dieses Instrument gehört zu den wichtigen Elementen einer wirksamen Klimaschutzstrategie. Das beweisen auch die heute vorgelegten Studien." Dies stellte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Walter Hirche, heute in Bonn anläßlich der Vorstellung des Gutachtens "Volkswirtschaftliche Auswirkungen der Stromerzeugung aus Windenergie - vermiedene Luftschadstoff- und klimarelevante Emissionen" fest. Das Gutachten wurde im Auftrag des Wirtschaftsverbandes Windkraftwerke e.V. (WVW) und des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) von Fichtner-Development-Engineering, FDE, Stuttgart, erstellt. Es ist im Zusammenhang mit den ebenfalls in diesem Jahr von den beiden Verbänden vorgelegten Gutachten "Aktuelle Stromerzeugungskosten von Windkraftanlagen in Deutschland" und "Stromerzeugungskosten neu zu errichtender konventioneller Kraftwerke" zu sehen.

Die Gutachten kommen im wesentlichen zu folgenden Ergebnissen:

* Moderne Windkraftanlagen schneiden im Vergleich zu neuen konventionellen Kraftwerken bereits jetzt recht gut ab. Die Stromgestehungskosten konventioneller Kraftwerke sind in der Tendenz steigend. Sie werden im Mix von Grundlast, Mittelast und Spitzenlast für das Jahr 2000 auf rund 15 Pfennige pro kWh, für 2005 auf rund 19 Pfennige pro kWh und für das Jahr 2010 auf rund 22 Pfennige pro kWh geschätzt. Damit gleichen sich die Stromgestehungskosten von konventionellen und Windkraftwerken zunehmend an.

* Windstrom vermeidet heute (Stand Ende 1996) bis zu drei Millionen Tonnen CO2-Emissionen (verglichen mit Steinkohle-Kraftwerken).

* Unter der Annahme, daß der jährlich in Deutschland erzeugte Windstrom von derzeit rund 3 Milliarden kWh (Wert für 1996) auf knapp 20 Milliarden kWh im Jahr 2010 gesteigert werden kann - was bei guten Rahmenbedingungen realisierbar erscheint -, werden im Jahr 2010 CO2-Emissionen von 11 - 17,3 Millionen Tonnen durch Windenergie vermieden. Dies wären rund 1,1 - 1,7 Prozent der Emissionen des Jahres 1990.

* Die vermiedenen Umweltschäden durch die Nutzung von Windkraft liegen - ohne Berücksichtigung des Treibhauseffektes - bei rund 1 - 2 Pf pro kWh. Eine belastbare quantitative Abschätzung zukünftiger Umweltschäden durch den Treibhauseffekt läßt sich derzeit nicht angeben; eine Zusammenschau vorliegender Studien zeigt aber, daß sich der positive Effekt des Windstroms auf ein Vielfaches erhöht, wenn Klimaschäden in die Berechnung externer Effekte einbezogen werden. Dies gilt insbesondere, wenn Windenergie Strom aus Steinkohlekraftwerken ersetzt, was in Deutschland zu einem beträchtlichen Teil der Fall sein dürfte.

* Die Stromgestehungskosten moderner Windkraftanlagen in Deutschland setzen sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Kostengrößen zusammen. Dazu zählen z. B. die anfallenden Reparaturen, Zinsen oder Eigenkapitalanteil sowie Kosten für Fundament, Pacht und - anders als in anderen europäischen Ländern - Kosten für Netzanbindung, Netzverstärkung sowie für Ausgleichsmaßnahmen. Eine Vergütung von 17 Pfennigen pro kWh ist an durchschnittlich guten Windstandorten für einen gesicherten Betrieb notwendig,

Parlamentarischer Staatssekretär Hirche: "Die vorgelegten Gutachten zeigen, daß die im Stromeinspeisungsgesetz vorgesehene Förderung der Windkraft sinnvoll und für die Erreichung unseres Klimaschutzziels unverzichtbar ist. Der Wirtschaftsausschuß des Deutschen Bundestages führt heute seine Anhörung zur Novellierung des Stromeinspeisungsgesetzes durch. Dabei wird es insbesondere um die Bedingungen für die Weiterentwicklung der Windenergienutzung gehen. Wir haben in Deutschland eine ausgesprochen erfolgreiche Phase des Ausbaus hinter uns: Mit rund 1800 Megawatt installierter Leistung Mitte 1997 hat Deutschland die USA von Platz 1 verdrängt. Die engagierte Windenergiebranche hat gezeigt, daß die erneuerbaren Energien mittelfristig deutlich höhere Anteile an der Energieversorgung und CO2-Minderung erreichen können, wenn die Rahmenbedingungen richtig gesetzt sind. Dabei ist besonders wichtig, daß hier viele hochqualifizierte Arbeitsplätze geschaffen wurden, die dem Produktionsstandort Deutschland auch weiterhin erhalten bleiben müssen. Dieser weltweit beispielhafte Erfolg der deutschen Wirtschaft und Politik bedeutet aber auch, daß die bewährten Rahmenbedingungen und Anreizstrukturen mit Vorsicht weiterzuentwickeln sind, damit der weitere kontinuierliche Ausbau der Windenergienutzung gesichert bleibt. Deswegen trete ich dezidiert dafür ein, daß die Vergütungsregelung des Stromeinspeisungsgesetzes behutsam fortentwickelt und auch künftig eine kostendeckende Nutzung der Windkraft an durchschnittlich windgünstigen Standorten möglich ist."

Eine solche Regelung zielt darauf, daß auch im Binnenland Windenergie stärker genutzt werden kann. Im ländlichen Raum kann z. B. ein Verbund mit Anlagen zur Energieerzeugung aus Biomasse attraktiv werden.

Im übrigen wird darauf zu achten sein, daß bei weiteren Beratungen zur Novelle des Energierechts den erneuerbaren Energien ein deutlicher Entwicklungskorridor gesichert wird. Daran wird sich zu einem guten Teil entscheiden, ob das 25 Prozent-Ziel, bei der Minderung von CO2-Emimssionen fristgerecht erreicht wird.

08.09.1997 | Pressemitteilung 77/97 S | Energieeffizienz
https://www.bmuv.de/PM1215
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