Bundesumweltministerin Merkel eröffnet Deutschen Fischereitag in Stralsund

03.09.1997
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 74/97 S
Thema: Meeresschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Merkel: Verstärkte Zusammenarbeit der Umwelt- und Fischereipolitik zur Erhaltung eines gesunden Meeresökosystems und zur bestandserhaltenden Nutzung der Fischbestände nötig

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

"Die Agenda 21 der UNCED Konferenz von Rio und das Übereinkommen über die biologische Vielfalt verpflichten uns zum Schutz und zur nachhaltigen und umweltverträglichen Nutzung der Fische als Bestandteil der biologischen Vielfalt. Der Grundstein für eine Harmonisierung der Ziele des Meeresumweltschutzes und des Fischereimanagements sind auf der Ministerkonferenz zu Fischerei- und Umweltfragen in Bergen, Norwegen im März diesen Jahres gelegt worden. Die jetzt erforderlichen Schritte zur Erhaltung und, wo nötig, Wiederherstellung eines gesunden Ökosystems und zur Besserung des besorgniserregenden Zustandes vieler Fischbestände können nur gemeinsam mit der aktiven Unterstützung der Fischer erreicht werden." Dies erklärte Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel zur Eröffnung des Deutschen Fischereitages in Stralsund.

Die intensive Fischerei hat zu einer Überfischung und rückläufigen Entwicklung wichtiger Fischbestände geführt; dies gilt insbesondere für Kabeljau, Hering, Makrele und Scholle in der Nordsee.

Durch den starken Nutzungsdruck auf die Fischbestände hat sich das Verhältnis der Arten, die Altersstruktur und die Größe stark verändert, die Fischerei hängt vielfach nur noch von einzelnen Jahrgängen ab. Der Heilbuttkrieg zwischen Spanien und Kanada vor zwei Jahren ist ein warnendes Beispiel für Verteilungskämpfe, die bei einer nicht bestanderhaltenden Fischerei auftreten können.

Die ökologischen Auswirkungen der Fischerei sind auf der Umwelt- und Fischereiministerkonferenz von Bergen im März 1997 von einer gemeinsamen Expertengruppe in einem Bewertungsbericht dokumentiert worden. Dabei handelt es sich insbesondere um:

  • die hohe Beifangmenge von über 550 000 t (allein in der Nordsee), die geschädigt oder tot über Bord geworfen wird. Der Beifang setzt sich zusammen aus Fischen, für die kein Markt besteht, aus Fischen deren Fangquoten erschöpft sind, aus untermaßigen Fischen, aus Meeressäugern, Seevögeln und bodenlebenden Tierarten,
  • die negativen Effekte der schweren Baumkurrenfischerei auf den Meeresboden,
  • die negativen Auswirkungen der Industriefischerei auf andere Fischbestände und das Meeres-ökosystem,
  • die Veränderungen der Altersstruktur und Größe der Fische aufgrund des hohen Fischereidruckes.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Gemeinsam haben sich die Fischerei- und Umweltminister in der Abschlußerklärung von Bergen auf die Hauptziele für Umweltschutz-, Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen geeinigt. Es besteht die dringliche Verpflichtung, die ökologischen Auswirkungen der Fischerei zu minimieren und eine am Vorsorgeprinzip orientierte nachhaltige Nutzung der Fischbestände weiter voranzubringen. Gemäß dem Ziel der Integration von Umwelt- und Fischereipolitik ist eine bessere Information der Fischer über die Auswirkungen der Fischerei auf das Meeresökosystem und über die bestandserhaltende Nutzung der Fischbestände nötig. Nur durch eine Beteiligung der Fischer und anderer interessierter Gruppen läßt sich eine verstärkte Unterstützung für Bewirtschaftungsentscheidungen sicherstellen."

Neben der Minimierung ökologischer Auswirkungen der Fischerei ist das gegenwärtige und zukünftige Ziel des Meeresumweltschutzes, Belastungen der Meeresökosysteme durch Einträge von Schad- und Nährstoffen aus Industrie, Landwirtschaft und Kommunen, sowie negative Auswirkungen der Seeschiffahrt und der Erdöl- und Erdgasförderung zu reduzieren. Fortschritte im Meeresumweltschutz sind gleichbedeutend mit verbesserten Bedingungen für die Fischbestände, deren Laichgründe und Aufzuchtgebiete.

Nachhaltige Erfolge im Meeresumweltschutz bedürfen konzertierter internationaler Aktionen. Deutschland ist deswegen frühzeitig allen wesentlichen internationalen Meeresschutzübereinkommen beigetreten und hat bei deren Umsetzung eine aktive Rolle eingenommen. Wichtige Etappenziele wurden in den letzten Jahre erreicht:

  • Die Zustimmung der Nordseestaaten zur Ausweisung der Nordsee als Sondergebiet (die Ostsee ist bereits Sondergebiet) gemäß Anlage I des Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe. Dadurch wird die Einleitung von Tankwaschwassern aus Öltankern gänzlich verboten, die Einleitungen aus dem Schiffsbetrieb werden auf 15 ppm beschränkt. Die Sondergebietregelung wird voraussichtlich Anfang 1999 in Kraft treten.
  • Das generelle weltweite Verbot der Abfallverbrennung auf See, sowie ein generelles Einbringungsverbot für Abfälle. In Zukunft dürfen nur noch bestimmte Abfälle wie z. B. Baggergut und Abfälle aus der Fischverarbeitung ins Meer eingebracht werden.
  • Das weitestgehende Erreichen der Minderungsziele der 3. Internationalen Nordseeschutzkonferenz (INK) für gefährliche Stoffe für den Zeitraum 1985 - 1995.
  • Die Gesamtreduzierung der Phosphoremissionen um 50% aufgrund der Phosphathöchstmengenverordnung und der flächendeckenden Einführung der dritten Reinigungsstufe für kommunale Kläranlagen.

Für eine weitere Reduzierung der Stickstoffemissionen besteht jedoch noch erheblicher Handlungsbedarf. Hier sind weitere Anstrengungen der Kommunen, der Landwirtschaft, der Industrie und des Verkehrs erforderlich. Hierzu zählen die weitere Umsetzung der Abwasserrichtlinie ebenso wie Maßnahmen zur Förderung der flächengebundenen Tierhaltung, Reduzierung der Ammoniakemissionen der Landwirtschaft, die konsequenten Umsetzung der Düngeverordnung und die Reduzierung der NOx-Emissionen aus dem Verkehrsbereich.

Weiterer Handlungsbedarf ergibt sich auch aus den Zielsetzungen der 4. INK (1995 in Esbjerg): Durch die kontinuierliche Verringerung der Einleitungen, Emissionen und Verluste gefährlicher Stoffe sollen diese im Laufe einer Generation ( 25 Jahre) soweit reduziert werden, daß ihre Konzentration gegen Null geht.

Bundesumwletminiterin Dr. Angela Merkel: "Für eine mittel- bis langfristige Zustandsverbesserung der Fischbestände und der Fischereitätigkeit müssen sowohl die Meeresqualität kontinuierlich verbessert als auch die Bestände konsequent geschont und nachhaltig bewirtschaftet werden. Nur mit einer weiteren nationalen und vor allem internationalen Harmonisierung und Integration der Umwelt- und der Fischereipolitik zu einer gemeinsamen Umwelt- und Fischereipolitik werden wir dieser Zielsetzung gerecht."

03.09.1997 | Pressemitteilung 74/97 S | Meeresschutz
https://www.bmuv.de/PM1194
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