Natur kennt keine Grenzen - Globale Artenschutzkonferenz warnt vor Artenrückgang

17.02.2024
Zwei Schweinswale im Ozean
Vom 12. bis 17. Februar 2024 fand in Samarkand in Usbekistan die 14. Artenschutz-Konferenz des Übereinkommens zur Erhaltung wandernder Tierarten (Convention on the conservation of migratory species of wild animals – CMS) statt.

Schutz vieler Arten wird gestärkt

Vom 12. bis 17. Februar 2024 fand in Samarkand in Usbekistan die 14. Artenschutz-Konferenz des Übereinkommens zur Erhaltung wandernder Tierarten (Convention on the conservation of migratory species of wild animals – CMS) statt. Die Vertragsstaatenkonferenz in Usbekistan war die erste große internationale Naturschutzkonferenz nach der Weltnaturkonferenz im Dezember 2022 in Montreal. Die Ergebnisse von Samarkand sind damit ein erster wichtiger Meilenstein zur Umsetzung des globalen Rahmens für biologische Vielfalt (Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework). Der Schutz vieler Arten wird gestärkt, darunter für den Schweinswal der zentralen Ostsee, Sandtigerhai, Geigenrochen, Luchs, Magellanregenpfeifer.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Schweinswale, Sandtigerhaie oder Luchse sind nur einige der vielen wandernden Tierarten. Sie alle benötigen dringend unseren Schutz. Das zeigt der Bericht zum Zustand wandernder Arten noch einmal deutlich auf. Es reicht aber längst nicht aus, Arten nur unter Schutz zu stellen. Wir müssen alle Ursachen für die Bedrohung von wandernden Tierarten wie Zerschneidung von Lebensräumen, Klimakrise oder Umweltverschmutzung konsequent angehen und Lebensräume in ihrer Gesamtheit schützen. Das Übereinkommen zum Schutz wandernder Tierarten ist hierfür ein wichtiges Werkzeug."

Anfang der Woche wurde auf der 14. Artenschutz-Konferenz des Übereinkommens zur Erhaltung wandernder Tierarten der erste Globale Bericht zum Zustand wandernder Tierarten veröffentlicht. Der UN-Bericht zeigt auf, wie sehr sich der Erhaltungszustand vieler wandernder Tierarten verschlechtert hat und dass wandernde Tierarten dringend stärkeren Schutz benötigen. Bei fast 44 Prozent der Tierarten, die unter CMS gelistet sind, gehen die Populationen erheblich zurück. Mehr als jede fünfte Tierart auf der CMS-Liste ist vom Aussterben bedroht. Dabei sind die Bedrohungen für wandernde Tierarten vielfältig: als Hauptursachen identifiziert der Bericht Übernutzung durch nicht nachhaltige Jagd, Überfischung und Beifang und den Verlust und die Zerschneidung von Lebensräumen.

Die am Samstag zu Ende gegangene Konferenz hat erfolgreich zahlreiche Beschlüsse zum Schutz der wandernden Tierarten gefasst. Darunter zum Beispiel:

Mit der Unterschutzstellung des Schweinswals der zentralen Ostsee, wird eine Grundlage für wirksamere gemeinsame Maßnahmen zum Schutz dieser Population gelegt, dessen Hauptbedrohungen hohe Beifangraten und Umweltverunreinigungen sind. Bisherige, individuelle Maßnahmen der einzelnen Länder, in deren Gewässern sich der Schweinswal der zentralen Ostsee bewegt, haben sich als nicht ausreichend erwiesen.

Auch die Unterschutzstellung von Sandtigerhai, Schwarzkinn-Geigenrochen und Gewöhnlicher Kuhnasenrochen ist ein großer Erfolg. Haie und Rochen sind für stabile Ökosysteme sehr wichtig und nach Amphibien inzwischen die am zweitstärksten bedrohte Wirbeltierklasse. Deutschland engagiert sich seit vielen Jahren für ihren Schutz in verschiedenen Foren. Wichtig ist jedoch nicht nur die Unterschutzstellung, die den Fang dieser Arten verbietet. Auch ihre Lebensräume müssen geschützt werden – über das gesamte Verbreitungsgebiet hinweg. Daher sollen Gebiete von Lebensräumen, die für Haie und Rochen von besonderer Bedeutung sind, identifiziert werden, damit sie dann bei der Ausweisung von Schutzgebieten berücksichtigt werden können. Die Vertragsparteien stärkten auch den Schutz der Vogelzugrouten. In Samarkand haben sich die Anrainerstaaten zum Beispiel für verstärkte Zusammenarbeit zum Schutz der zentralasiatischen Zugroute – eine der bedeutendsten weltweit – verabredet.

Erstmalig fand die Vertragsstaatenkonferenz des Abkommens in einem zentralasiatischen Land statt. Das Motto der Konferenz "Nature knows no borders" (Natur kennt keine Grenzen) verdeutlicht, dass wandernde Tierarten nicht an politischen Grenzen Halt machen und ihr Überleben von internationaler Zusammenarbeit und grenzüberschreitenden Schutzbemühungen abhängt. Die Region Zentralasien beherbergt die größten intakten und noch verbundenen Graslandschaften weltweit und ist von globaler Wichtigkeit für wandernde Säugetiere wie beispielsweise Saiga-Antilope und Kropfgazelle. Jedoch zerschneiden zunehmend Grenzzäune, Straßen und Eisenbahnlinien die weiten Steppen und Wüsten – und somit auch die Wanderrouten der ziehenden Tiere.  

Deutschland wurde bei der Konferenz für sein Engagement zum Schutz der wandernden Tierarten zweifach geehrt. Dr. Bettina Hoffmann, Parlamentarische Staatssekretärin im BMUV, die am politischen Segment teilgenommen hat, nahm die Auszeichnung für das jahrelange Engagement für die Sahelo-Sahara-Megafauna und zentralasiatische Säugetiere entgegen.

Hintergrund

Schutz der Sahelo-Sahara Megafauna

Unter dem Begriff der sahelo-saharischen "Megafauna" (Großtierfauna) werden insgesamt acht verschiedene Antilopen- und Gazellenarten (zum Beispiel Addax, Säbelantilope) sowie eine Wildschafart (Barbary-Schaf) der Region zusammengefasst, die allesamt durch direkte Nachstellung und Übernutzung der natürlichen Ressourcen hoch bedroht und teilweise in freier Wildbahn bereits ausgestorben sind. Ein BMUV-gefördertes Projekt von CMS hat das Ziel, die Megafauna durch regionale Kooperation der wichtigsten Stakeholder in der Region vor allem besser vor illegaler Jagd zu schützen. 

Central Asian Mammals Initiative – CAMI

Über das Bundesamt für Naturschutz (BfN) setzt sich Deutschland schon lange für wandernde Tierarten in Zentralasien ein. Die langjährige Kooperation zwischen BfN, zentralasiatischen Staaten und CMS hat bereits zu beachtlichen Erfolgen geführt: So wurden etwa konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet, die zum Abbau von Wanderrouten-trennenden Zäunen in der Mongolei führten. Erstmals seit 65 Jahren konnten so Asiatische Wildesel wieder in große Gebiete ihres früheren Habitats in der östlichen Mongolei wandern.

Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals – CMS

Das Übereinkommen zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten hat 133 Vertragsstaaten. Es erfasst wandernde Tierarten, deren Populationen bei ihren Wanderungen regelmäßig Staatsgrenzen überschreiten. Alle drei Jahre findet eine Konferenz der Vertragsstaaten statt (Conference of the Parties, COP) – dieses Mal zum ersten Mal in Zentralasien. Deutschland gehört zu den größten Unterstützern der Konvention, die wegen ihres ersten Zeichnungsortes auch Bonner Konvention genannt wird und deren Sekretariat in Bonn ist. Die Konvention hat ein breites Mandat, verschiedenste Treiber des Artenverlustes zu adressieren. Zur Verfügung stehen verschiedene Instrumente wie Entnahmeverbote, Verpflichtungen zur Zusammenarbeit sowie die Verabschiedung von konkreten Initiativen und Aktionsplänen zu Artengruppen oder Aktionsplänen. CMS ist insgesamt ein wichtiges Instrument zu zur Umsetzung der Ziele des globalen Rahmens für biologische Vielfalt (Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework).

17.02.2024 | Pressemitteilung Nr. 021/24 | Artenschutz
https://www.bmuv.de/PM10912
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