Bundeskabinett beschließt neue Luftreinhalte-Verordnung

04.12.1996
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 145/96 S
Thema: Luft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Schwellenwerte für Stickstoffdioxid, Ruß und Benzol

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit


Das Bundeskabinett hat heute eine Verordnung mit Schwellenwerten für verkehrsbedingte Luftschadstoffe beschlossen (23. BImSchV). Gleichzeitig verabschiedete die Bundesregierung eine Verwaltungsvorschrift zur Vereinheitlichung verkehrsrechtlicher Maßnahmen, die bei Überschreiten der Schwellenwerte angewandt werden sollen. Der Bundesrat hat beiden Vorschriften zugestimmt, so daß sie am 01. März 1997 in Kraft treten können.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Die Verordnung ist ein wichtiges umweltpolitisches Handlungsinstrument zur Verbesserung der Luft in Innenstädten. Sie macht endlich den Weg frei für die Anwendung der seit 1990 bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten entsprechend § 40 Abs. 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Durchführung von Maßnahmen bei hohen Luftbelastungen in Städten. Sie legt Schwellenwerte für die Schadstoffe Stickstoffdioxid, Ruß und Benzol fest, bei deren Überschreiten die zuständigen Verkehrsbehörden luftverbessernde Maßnahmen prüfen müssen. Je deutlicher die Überschreitung der Schwellenwerte ist, desto stärkere verkehrsbeschränkende Maßnahmen sind gerechtfertigt. Bei der Durchführung der Maßnahmen müssen jedoch die Verkehrsbedürfnisse und städtebaulichen Belange angemessen berücksichtigt werden. Verkehrsbeschränkende Maßnahmen sollen erst dann angeordnet werden, wenn Maßnahmen der Verkehrsplanung und Verkehrslenkung noch nicht getroffen werden konnten oder kurzfristig nicht geplant oder umgesetzt werden können. Sollte es zu Verkehrsbeschränkungen kommen, dann gelten diese nur für stark emittierende Fahrzeuge, die sogenannten "Stinker". Die von einem Verkehrsverbot betroffenen Fahrzeuge sind dieselben wie beim Ozongesetz. Es besteht somit ein weiterer Anreiz für den Bürger, auf ein sauberes Fahrzeug umzusteigen."

Die in der Verordnung festgelegten Schwellenwerte sind für Stickstoffdioxid 160 µg/m³ und für Ruß zunächst 14 µg/m³ sowie für Benzol 15 µg/m³. Ab 01. Juli 1998 gelten für Ruß und Benzol strengere Werte. Der Ruß-Wert wird auf 8 µg/m³ und der Benzol-Wert auf 10 µg/m³ herabgesetzt.

Diese Schadstoffe sind die Haupt-Luftverschmutzer in stark belasteten Innenstädten und werden weitgehend vom Verkehr verursacht. Insbesondere die Schwellenwerte für Ruß und Benzol werden heute noch vielfach überschritten. Ruß und Benzol sind krebserzeugend. Stickstoffdioxid schädigt nicht nur die Atemwege, sondern trägt auch wesentlich zur Bildung von sauren Niederschlägen und Ozon bei.

Die Maßnahmen auf der Basis dieser neuen Verordnung sind dauerhaft angelegt. Es wird keine alarmartigen Sperrungen geben. Als Maßnahmen kommen der Bau von Umgehungsstraßen, verkehrsberuhigte Zonen, aber auch dauerhafte Zugangsbeschränkungen für Autos ohne Katalysator in Betracht. Zusammen mit den technischen Verbesserungen am Fahrzeug werden die Maßnahmen nach dieser Verordnung zur ständigen und nachhaltigen Verbesserung der Luft an unseren Straßen und damit zu einer verbesserten Lebensqualität in den Städten beitragen.




04.12.1996 | Pressemitteilung 145/96 S | Luft
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