Bundeskabinett verabschiedete Verordnung über elektromagnetische Felder - Regelungen treten am 1. Januar 1997 in Kraft

04.12.1996
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 143/96 S
Thema: Energieeffizienz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Merkel: Gesundheitsvorsorge und Rechtssicherheit im Bereich der nichtionisierenden Strahlen gewährleistet

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:


Das Bundeskabinett hat heute in Bonn die Verordnung über elektromagnetische Felder endgültig verabschiedet. Der Bundesrat hatte dem vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwurf bereits Anfang November dieses Jahres mit nur wenigen Änderungswünschen zugestimmt. Damit kann die Verordnung wie vorgesehen am 1. Januar 1997 in Kraft treten.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Mit der Verordnung über elektromagnetische Felder werden erstmals spezielle Regelungen zum Schutz des Menschen vor nichtionisierenden Strahlen getroffen. Zugleich schafft die Verordnung Klarheit über die rechtliche Bewertung der von Sendeanlagen, Stromversorgungseinrichtungen, den Eisenbahnen und dem öffentlichen Nahverkehr ausgehenden elektromagnetischen Felder und wird maßgeblich zur Versachlichung der Diskussion in diesem Bereich beitragen. Damit werden sowohl die Gesundheitsvorsorge als auch Rechtssicherheit gewährleistet."

Die gesundheitlichen Auswirkungen elektromagnetischer Felder auf den Menschen werden seit einigen Jahren verstärkt in der Öffentlichkeit diskutiert. Die in Deutschland in der Praxis erreichten Feldstärkewerte liegen in aller Regel in einem Bereich, in dem nach dem gesicherten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht mit schädlichen Wirkungen gerechnet werden muß. Mangels klarer rechtlicher Maßstäbe für die Beurteilung elektromagnetischer Felder kam es jedoch immer wieder zu aufwendigen rechtlichen Auseinandersetzungen über notwendige Schutzmaßnahmen. Wichtige Projekte beim Ausbau der Infrastrukturmaßnahmen - insbesondere im Bereich des Mobilfunks, der Fernbahnen, des öffentlichen Personen-Nahverkehrs und der Stromversorgung - waren dadurch von möglichen Verzögerungen betroffen.

Ziel der Verordnung ist es, durch Vorgabe verbindlicher Maßstäbe die gebotenen Schutz- und Vorsorgemaßnahmen sicherzustellen und zugleich zur Verfahrensvereinfachung und Investi-tionssicherheit in den genannten Infrastrukturbereichen beizutragen. Die Verordnung bezieht sich speziell auf die wichtigsten Anlagetypen, wie bestimmte Sendefunkanlagen, Hochspannungsleitungen, Erdkabel, Bahnstromleitungen und Transformatoren. Sie legt fest, daß diese Anlagen so zu errichten und zu betreiben sind, daß in ihrem Einwirkungsbereich in Gebäuden oder auf Grundstücken, die dem nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen dienen, bestimmte Grenzwerte der elektrischen und magnetischen Feldstärke bzw. magnetischen Flußdichte nicht überschritten werden. Bei der Errichtung oder wesentlichen Änderung von Stromversorgungsanlagen in der Nähe von Wohnungen, Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen werden aus Vorsorgegründen weitergehende Anforderungen gestellt.

Die Regelungen basieren auf den übereinstimmenden Grenzwertempfehlungen der Strahlenschutzkommission SSK, der Internationalen Strahlenschutzvereinigung IRPA und der Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierenden Strahlen ICNIRP. Sie entsprechen damit dem neuesten, international anerkannten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse über mögliche schädliche Wirkungen elektromagnetischer Felder.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Die heutige Verabschiedung der Verordnung wird für die Entwicklung des Strahlenschutzes auch über die Grenzen Deutschlands hinaus von Bedeutung sein. Mit ihren Arbeiten haben sich die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen und die deutsche Strahlenschutzkommission, auf deren fachlichen Empfehlungen die Verordnung beruht, Anerkennung verschafft."

04.12.1996 | Pressemitteilung 143/96 S | Energieeffizienz
https://www.bmuv.de/PM1079
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