Bundesumweltministerium fördert umweltfreundliche Herstellung von Holzschaum für Dämmstoff und Möbelteile

18.10.2023
Kalender und Füller auf einem Tisch
Mit einer Anlage zur Produktion neuartiger Holzschaumplatten soll der Verbrauch von Holz um zwei Drittel und den Ausstoß von CO2 um jährlich 16.000 Tonnen verringern.

Pilotanlage in Niedersachsen erhält rund 7,5 Millionen Euro aus dem Umweltinnovationsprogramm

Mit einer Anlage zur Produktion neuartiger Holzschaumplatten will die Butterweck Holzstoffe GmbH & Co. KG im Vergleich zu marktüblichen Produkten den Verbrauch von Holz um zwei Drittel und den Ausstoß von CO2 um jährlich 16.000 Tonnen verringern. Das Pilotprojekt in Papenburg (Niedersachsen) wird mit rund 7,5 Millionen Euro aus dem Umweltinnovationsprogramm des Bundesumweltministeriums gefördert.

Holzbasierte Schäume sind ein neuer Werkstoff und werden in Deutschland noch nicht großtechnisch hergestellt. Die Grundlagen hierfür wurden im semiindustriellem Maßstab am Fraunhofer-Institut für Holzforschung, Wilhelm-Klauditz-Institut (Fraunhofer WKI) geschaffen. Die mit der Pilotanlage angestrebte Holzschaum-Produktion weist mehrere Umweltvorteile auf: Der Verzicht auf synthetische Bindemittel vermeidet Emissionen in die Luft. Gleichzeitig ist für die Herstellung dieser Holzschaumplatten der Einsatz von Holzrohstoff deutlich geringer als bei den am Markt verfügbaren Referenzprodukten. Zudem kann auch auf unbehandeltes Altholz oder Sägerestholz zurückgegriffen werden.

Mit dem Vorhaben können im Vergleich zur Herstellung konventioneller Werkstoffe und einem angestrebten jährlichen Produktionsprogramm von 188.000 Netto-Kubikmeter Holzschaum rund zwei Drittel Holz (fast 15.000 Tonnen) und mindestens 16.000 Tonnen CO2 eingespart werden. Bei diesem nahezu vollständig elektrifizierten Produktionsprozess wird eine neuartige Trocknungstechnik eingesetzt, die bis zu 6-mal effizienter gegenüber der konventionellen Trocknungsart ist.

Mit dem Umweltinnovationsprogramm wird die erstmalige, großtechnische Anwendung einer innovativen Technologie gefördert. Damit ein Vorhaben aus dem Umweltinnovationsprogramm gefördert werden kann, muss es über den Stand der Technik hinausgehen und sollte Demonstrationscharakter haben.
 

18.10.2023 | Pressemitteilung Nr. 159/23 | Förderung
https://www.bmuv.de/PM10783
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