EU-Ratstagung Umwelt am 9./10. Dezember 1996 in Brüssel

08.12.1996
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 149/96 S
Thema: Europa
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel setzt sich für weltweite Reduzierung von Kohlendioxidemissionen ein

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:


Die Umweltminister der Europäischen Union treffen sich am 9. und 10. Dezember 1996 in Brüssel zu ihrer zweiten Ratstagung unter irischer Präsidentschaft. Der Rat wird eine Reihe von Beschlüssen zu globalen und europäischen Umweltthemen fassen. Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel setzt sich insbesondere für eine weltweite Reduzierung von treibhausrelevanten Kohlendioxidemissionen ein.

1. Strategie der Gemeinschaft zum Klimaschutz
Der Rat wird Schlußfolgerungen für den globalen Klimaschutz verabschieden. Bis zum nächsten Umweltministerrat im März 1997 sollen konkrete EU-Verhandlungsziele für die vom 1. - 12. Dezember 1997 in Kyoto stattfindende 3. Vertragsstaatenkonferenz des Klimarahmenübereinkommens festgelegt werden. Deutschland setzt sich für eine weltweite Reduzierung der CO2-Emissionen von 10 Prozent bis 2005 und um 15 - 20 Prozent bis 2010 jeweils bezogen auf das Basisjahr 1990 ein. Bis zum März 1997 wird sich die EU noch darauf einigen müssen, wie die Lasten zur Erreichung des gemeinschaftlichen Reduktionsziels intern zwischen den Mitgliedstaaten verteilt werden.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Der Umweltministerrat muß ein klares Signal für konkrete weltweite Reduzierungen von Treibhausgasen nach dem Jahr 2000 geben. Denn die Ad hoc Gruppe Berliner Mandat wird morgen die Verhandlungen für das in Kyoto geplante Klimaschutzprotokoll aufnehmen, das zu weitergehenderen Verpflichtungen der Industrieländer gegenüber dem geltenden Klimarahmenabkommen führen soll. Die Zeit bis Kyoto ist sehr knapp. Es kommt darauf an, daß wir uns jetzt in der EU koordinieren und damit rechtzeitig entscheidende Impulse für die Verhandlungen mit Blick auf Kyoto geben."


2. Tellereisenverordnung und humane Fangmethoden

Ein weiterer Schwerpunkte der Ratstagung wird die Frage sein, ob das in der sogenannten Tellereisenverordnung vorgesehene Importverbot von Pelzen nunmehr ab dem 1. Januar 1997 durchgesetzt wird. Im Dezember 1995 war die Anwendung des Importverbots durch den Rat auf Vorschlag der Kommission zunächst um ein Jahr ausgesetzt worden, um Zeit für die Aushandlung eines Rahmenübereinkommens über humane Fangmethoden zu schaffen. Die europäische Kommission verhandelt dieses Abkommen derzeit noch mit Rußland, USA und Kanada. Nach bisherigem Verhandlungsstand sieht das Abkommen u.a. ein Verbot von sogenannten Stahltellereisen in den Vertragsstaaten vor. Es ist noch nicht klar, wann die Verhandlungen abgeschlossen werden können.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Wir wollen die Voraussetzungen für eine internationale Ächtung inhumaner Fangmethoden, vor allem der brutalen Tellereisenfallen, schaffen. Das angestrebte Rahmenübereinkommen wäre hierfür der richtige Weg. Das bisher erzielte Verhandlungsergebnis kann aber noch nicht befriedigen. Notfalls muß jetzt die EU tätig werden. Ansonsten stünde die Glaubwürdigkeit der Gemeinschaft auf dem Spiel. Es ist inzwischen nicht mehr nachvollziehbar, daß die Gemeinschaft ein bereits 1991 festgelegtes Importverbot nicht umsetzt."

3. Vorschlag für einen Beschluß über die Überprüfung des 5. Umweltaktionsprogramms der Gemeinschaft
Der Rat wird einen gemeinsamen Standpunkt zu dem Kommissionsvorschlag für einen Beschluß des Rates und des Europäischen Parlaments über die Überprüfung des 5. Umweltaktionsprogramms der Gemeinschaft von 1992 annehmen. Im Hinblick auf eine rasche Erreichung der Umweltziele sowie effiziente Umsetzung des Programms hat die Kommission eine Reihe von Vorschlägen zu bestimmten politischen Schwerpunktbereichen gemacht, wie z. B. Integration des Umweltschutzes in andere Politiken, Verbreiterung des Instrumentenansatzes, Umsetzung und Vollzug von EG-Recht, Umweltbewußtsein oder internationale Kooperation.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Ich begrüße, daß wir jetzt nicht nur die Möglichkeit haben, das Arbeitsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der Umweltpolitik bis zum Jahr 2000 zu überprüfen, sondern auch weiterzuentwickeln. Diese Gelegenheit sollten wir nutzen. Die Kommission hat hier bereits wertvolle Vorarbeiten geleistet, die ich weitgehend mittragen kann. Im Detail besteht natürlich noch Diskussionsbedarf. So halte ich beispielsweise eine gemeinschaftsweite Umwelthaftungsregelung nicht für sinnvoll, da alle Mitgliedstaaten bereits über ausreichende nationale Regelungen verfügen. Dagegen ist es aus meiner Sicht politisch erforderlich, daß die Gemeinschaft sich in ihrem Arbeitsprogramm auf einige EU-weite Abgaben konkret festlegt. Hierzu gehört die Einführung einer CO2-/Energiesteuer, die Anhebung der Mindestsätze der Verbrauchssteuern auf Treibstoffe sowie die die zumindest EU-weite Einführung einer Besteuerung von Treibstoffen für den gewerblichen Luftverkehr."

4. Abfallpolitik
Im Bereich der Abfallpolitik plant der Umweltministerrat eine Änderung der Abfallverbringungsverordnung sowie die Annahme einer Ratsentschließung über eine Gemeinschaftsstrategie in der Abfallwirtschaft.

  • Die EU-Kommission hat einen Änderungsvorschlag für die Abfallverbringungsverordnung anläßlich der Umsetzung des Beschlusses III/1 der 3. Vertragsstaatenkonferenz zum Basler Übereinkommen über grenzüberschreitende Abfallverbringungen vom September 1995 in Genf vorgelegt. Auf der 3. Vertragsstaatenkonferenz wurde beschlossen, den Export gefährlicher Abfälle aus der OECD, EU und Liechtenstein in andere Länder zu verbieten. Ferner wurden im Rahmen des Basler Übereinkommens sowohl die gefährlichen Abfälle, die einem Exportverbot unterliegen sollen, als auch die Abfälle, die ausdrücklich von dem Exportverbot ausgenommen werden sollen, konkret bestimmt. Nach Auffassung der Bundesregierung sollten die Genfer Beschlüsse korrekt umgesetzt werden. Ansonsten könnten die Interessen von Drittstaaten verletzt werden, die ein Interesse an bestimmten Sekundärrohstoffen haben, sich aber künftig unter Umständen mit weitergehenden Exportbeschränkungen der EU konfrontiert sehen. Zu berücksichtigen ist, daß für die Verbringung von Abfällen zur Verwertung, die aus Sicht der EU als gefährlich gelten, aber vom Exportverbot nach dem Basler Übereinkommen nicht erfaßt sind, die schriftliche Zustimmung aller beteiligten Staaten erforderlich ist, so daß den Umweltschutzbelangen des Importstaates in vollem Umfang Genüge getan wird.

  • Der Rat wird eine Resolution zur künftigen Abfallstrategie der Gemeinschaft verabschieden. Die Resolution wird in Deutschland begrüßt, da sie auch für die gemeinschaftliche Abfallpolitik die Bedeutung der Produkt- und Produzentenverantwortung betont. Zudem werden in dem Resolutionstext zu Recht eine Reihe von Klarstellungen des gemeinschaftlichen Abfallrechts gefordert, wie z. B. die Abgrenzung von Abfall und Ware oder die Abgrenzung von Verbrennung und energetischer Verwertung.




08.12.1996 | Pressemitteilung 149/96 S | Europa
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