Trendwende zum Schutz der biologischen Vielfalt eingeleitet

01.11.2010
Blick nach oben, durch grüne Baumkronen, in den blauen Himmel
Die 10. Vertragsstaatenkonferenz zum Schutz der biologischen Vielfalt in Nagoya, Japan, wird allgemein als Aufbruchsignal gewertet. Es ist gelungen, in den drei politisch im Zentrum stehenden Themen zu einem Ergebnis zu kommen.

Die 10. Vertragsstaatenkonferenz (VSK) zum Schutz der biologischen Vielfalt in Nagoya, Japan, wird allgemein als Aufbruchsignal gewertet. Es ist gelungen, in den drei politisch im Zentrum stehenden Themen zu einem Ergebnis zu kommen.

Für den Zeitraum 2011 bis 2020 wurde ein strategischerPlan verabschiedet, der eine neue ambitionierte globale Biodiversitätsstrategie beinhaltet. Bis 2020 soll der Biodiversitätsverlust durch die Einleitung der notwendigen Maßnahmen gestoppt werden. Hierfür enthält der Plan 20 mittel- bis langfristige Unter- und Zwischenziele,wie zum Beispiel die Reduzierung der Verlustrate an natürlichen Lebensräumen auf nahe Null, den Ausbau eines Schutzgebietsnetzes an Land und auf See, aber auch die Bekämpfung der Ursachen des Verlustes an biologischer Vielfalt, wie zum Beispiel die Überfischung.

Verabschiedet wurde auch ein so genanntes ABS-Protokoll,das den Zugang zu genetischen Ressourcen und die gerechte Gewinnaufteilung aus deren Nutzung regelt. Damit ist es erstmals gelungen, das dritte Ziel der CBD – den gerechten Vorteilsausgleich - durch ein verbindliches Protokoll auszufüllen. Jetzt verfügt die internationale Staatengemeinschaft über ein wirksames Instrument zur Verhinderung von Biopiraterie, das sowohl den Entwicklungsländern als auch den Nutzerländern, insbesondere Industrieländern, einen verlässlichen Rahmen bei der Nutzung genetischer Ressourcen gibt. Für Fälle, die nicht eindeutig im Rahmen des neuen Instrumentes geklärt werden können, wurde die mögliche Einrichtung eines multilateralen Fonds im Protokoll verankert.

Das dritte wichtige Thema war die Mobilisierungvon Ressourcen zur Finanzierung des strategischen Plans. Hier einigte sich die VSK auf einen Prozess,zur Festlegung von Finanzierungszielen und Indikatoren. In dem auf zwei Jahre begrenzten Prozess sollen die bestehenden Finanzflüsse und der Finanzierungsbedarfgenauer beschrieben werden. Die von der Bundeskanzlerin 2008 in Bonn gemachten Zusagen zum internationalen Naturschutzstellen für Deutschland eine hervorragende Ausgangsbasis dar.

Das Konferenzergebnis ist keineswegs selbstverständlich.Bis zuletzt wurde um die drei zentralen Themen intensiv gerungen. Die EU hat - initiiert durch die deutsche Delegation - darauf bestanden, die drei Themen im Paket zu beschließen. Das war verhandlungstaktisch wichtig, weil eine Einigung auf einen neuen strategischen Plan, der Maßnahmen zum Stopp des Verlustes der biologischen Vielfalt vorsieht, sonst möglicherweise nicht gelungen wäre.

Die Konferenz hat gezeigt, dass es möglich ist, auf multilateraler Ebene im UN-Rahmen zu Erfolgen und Ergebnissen zu kommen. Diese Erkenntnis sollte uns darin bestärken, auch weiterhin mit großem Engagement auf internationaler Ebene für den Umweltschutz zu kämpfen, und uns Mut geben für die bevorstehenden Verhandlungen im internationalen Klimaschutz.

01.11.2010 | Meldung Naturschutz
https://www.bmuv.de/ME8639

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