Akkreditierungsverfahren für Schulungsträger gemäß UV-Schutz-Verordnung (UVSV)

03.08.2017
Solariumröhren
Die Verordnung sieht unter anderem vor, dass während der Betriebszeiten der UV-Bestrahlungsgeräte qualifiziertes Fachpersonal für den Kontakt mit Nutzerinnen und Nutzern und die Überprüfung der Geräte anwesend sein muss.

Am 1. Januar 2012 ist die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher UV-Strahlung (UV-Schutz-Verordnung - UVSV) in Kraft getreten. Die Verordnung sieht unter anderem vor, dass ab dem 1. November 2012 während der Betriebszeiten der UV-Bestrahlungsgeräte – etwa in einem Sonnenstudio – qualifiziertes Fachpersonal für den Kontakt mit Nutzerinnen und Nutzern und die Überprüfung der Geräte anwesend sein muss. Dieses Fachpersonal muss durch einen Schulungsträger fortgebildet und zertifiziert sein, der seine Kompetenz durch eine Akkreditierung nachgewiesen hat. Zuständig für die Akkreditierung ist die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS).

Anträge auf Akkreditierung als Schulungsträger können bei der DAkkS gestellt werden.

Aktuelle Informationen über die akkreditierten Ausbildungsinstitute mit Zertifizierungsstellen für sachkundiges Personal gemäß UV-Schutz-Verordnung sind in der Datenbank akkreditierter Stellen der DAkkS zu finden. 

03.08.2017 | Meldung Strahlenschutz
https://www.bmuv.de/ME8016

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