185. Sitzung des RBBau-Arbeitskreises am 6. und 7. Dezember 2017 im BMUB

08.12.2017
Am 6. und 7. Dezember 2017 trat im BMUB der RBBau-Arbeitskreis ein letztes Mal unter der Leitung von Karl-Heinz Collmeier zusammen. Collmeier geht nach 15 Jahren in den Ruhestand.

Am 6. und 7. Dezember 2017 trat im BMUB der RBBau-Arbeitskreis ein letztes Mal unter der Leitung von Herrn MR Karl-Heinz Collmeier (Referatsleiter B I 1) zusammen. Herr Collmeier gibt nach 15 Jahren die Leitung ab, da er Anfang 2018 in den Ruhestand gehen wird.
Der RBBau-Arbeitskreis ist ein Bund-Länder-Gremium, in dem Vertreterinnen und Vertreter Oberster Bundes- und Landesbehörden, des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, der für den Bund tätigen Länderbauverwaltungen, des Bundesrechnungshofes und der BImA die Fortschreibungen der "Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes" (RBBau) beraten. Die RBBau sind das zentrale Regelwerk für das Bauen des Bundes, das der Sicherstellung einer einheitlichen und rationellen Durchführung der Bauvorhaben dient. Sie haben sich nicht nur bei der Durchführung der Bauaufgaben des Bundes als unentbehrlich über Jahrzehnte bewährt, sondern dienen vielfach auch den Bauverwaltungen der Länder und Kommunen als anerkanntes Hilfsmittel zur Bewältigung ihrer eigenen Bauaufgaben.

Die RBBau sind Verwaltungsvorschriften, die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) erlassen werden. Es handelt sich bei den Richtlinien um sogenannte behördeninterne Dienstanweisungen, denen zwar eine unmittelbare Außenwirkung nicht zukommt, die aber dennoch rechtsrelevant werden, wenn sie zum Beispiel in den Vertragsmustern für die Vergabe von Planungsleistungen ausdrücklich in Bezug genommen werden. Sie wurden erstmalig im Jahre 1957 vom damaligen zuständigen Bundesminister der Finanzen eingeführt.

Die RBBau konkretisieren die allgemeinen Grundsätze, die der Haushaltsgesetzgeber für die Veranschlagung von Bundesbaumaßnahmen in der Bundeshaushaltsordnung (BHO) wegen der in der Regel damit verbundenen großen finanzwirksamen Auswirkungen festgelegt hat, insbesondere in den §§ 24 und 54 BHO. Die in den RBBau enthaltenen besonderen Veranschlagungsgrundsätze werden wiederum zum Teil durch die Bereitstellung von Planungshilfen und Leitfäden konkretisiert. Als besondere Veranschlagungsgrundsätze sind zum Beispiel die lebenszyklusorientierte Optimierung der Kosten, die Betrachtung der Gesamtwirtschaftlichkeit von Investitionsentscheidungen, die starke Gewichtung der Betriebs- und sonstigen Nutzungskosten sowie die Betrachtung von Risikokosten zu nennen.
Die RBBau enthalten auch die Musterverträge für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen einschließlich der Allgemeinen Vertragsbestimmungen.

Die RBBau sind kein statisches Regelwerk, sondern werden ständig den sich wandelnden rechtlichen, organisatorischen und sonstigen Rahmenbedingungen für das Bauen des Bundes angepasst. Die Vorarbeiten für die Fortschreibung des Regelwerks werden im RBBau-Arbeitskreis geleistet, der dem zuständigen Grundsatzreferat B I 1 im BMUB als unverzichtbares Beratungsgremium zur Seite steht.

Die RBBau dienen vorrangig der Sicherung von Prozessqualität und nicht der Produktqualität. In Zeiten öffentlicher Diskussionen über die angebliche Unfähigkeit öffentlicher und privater Auftraggeber, große Bauprojekte termin- und kostentreu abzuwickeln, ist der Hinweis wichtig, dass verlässliche Prozessabläufe die unabdingbare Voraussetzung für die Einhaltung von Qualitäts-, Termin- und Kostenzielen sind. Die sinngemäße Anwendung der RBBau kann deshalb allen Auftraggebern empfohlen werden.

Die aktuelle Onlinefassung der RBBau ist bei der Fachinformation Bundesbau in der Rubrik Arbeitshilfen/Richtlinien/Regelwerke abrufbar.

08.12.2017 | Meldung Ministerium
https://www.bmuv.de/ME7623

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