Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung

abgeschlossene Vorhaben | UVPModG

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Das BMUB hat am 22. Dezember 2016 die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung und zum Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV eingeleitet.

Das Regelungsvorhaben dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU zur Änderung der UVP-Richtlinie. Die Umsetzung soll zum einen im Rahmen eines Artikelgesetzes – UVP-Modernisierungsgesetz (UVPModG) –, zum anderen durch eine Änderung der 9. BImSchV erfolgen. Die Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie im Städtebaurecht erfolgt gesondert durch das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt", dieser Entwurf ist bereits am 30. November 2016 von der Bundesregierung beschlossen worden und nicht mehr Gegenstand des Anhörungsverfahrens. Neben der Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU dient die Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) auch der Vereinfachung, Harmonisierung und anwenderfreundlicheren Ausgestaltung dieses Rechtsbereichs. Hintergrund ist, dass das UVPG bisher unnötig komplizierte und schwer verständliche Vorschriften enthält. Zur inhaltlichen Ausfüllung solcher Regelungen gibt es inzwischen eine umfangreiche Judikatur sowie Rechtsfortentwicklungen durch die Rechtsprechung, die sich aus den Vorschriften selbst nicht unmittelbar erschließen. Insoweit bedarf es einer Aktualisierung und Anpassung des geschriebenen Rechts. Der Referentenentwurf des BMUB ist von der Bundesregierung noch nicht beschlossen worden und innerhalb der Bundesregierung noch nicht endgültig abgestimmt.

Die Anhörungsfrist endet am 13. Januar 2017.

Aktualisierungsdatum: 16.12.2016

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https://www.bmuv.de/GE603

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