Referentenentwurf eines Gesetzes zur Annahme der Änderungen zu dem Protokoll von 1999 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung

betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahmen Ozon

abgeschlossene Vorhaben | Göteborg-Protokoll

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Hinweis: Eine Verbändeanhörung wurde nicht durchgeführt. Der ressortabgestimmte Referentenentwurf wurde unverändert als Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen.

Ziel der auf der 30. Tagung des Exekutivorgans des Übereinkommens des Übereinkommens der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung von 1979 vom 30. April bis 4. Mai 2012 durch Beschluss 2012/2 angenommen Änderungen des Multikomponenten-Protokolls (Göteborg-Protokolls) ist die weitere Verminderung der Luftbelastung zur Begrenzung und Verringerung der Auswirkungen von Versauerung, Eutrophierung (Überdüngung), bodennahem Ozon und Feinstaubbelastung in ganz Europa.

Aktualisierungsdatum: 01.12.2016
https://www.bmuv.de/GE599

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