Gesetzesentwurf eines Gesetzes zur Anlage VI des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag vom 14. Juni 2005

über die Haftung bei umweltgefährdenden Notfällen

abgeschlossene Vorhaben | AntHaftGE

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Mit der Anlage VI ("Liability Arising From Environmental Emergencies") zum Antarktis Umweltschutzprotokoll (kurz: Haftungsannex), die am 14. Juni 2005 in Stockholm vereinbart wurde, haben sich die konsultativstaaten des Antarktis-Vertrags erstmals auf Haftungsregeln für private und staatliche Akteure bei umweltgefährdenden Notfällen in der Antarktis verständigt. Durch das geplante Vertragsgesetz sollen die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes für die Genehmigung des Antarktis-Haftungsannexes geschaffen werden.

Aktualisierungsdatum: 20.02.2018

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https://www.bmuv.de/GE564

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