Gesetz zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya-Protokoll und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nummer 511/2014 sowie zur Änderung des Patentgesetzes

Gesetze | Nagoya-Protokoll

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Das Bundeskabinett hat am 29. April 2015 zwei Gesetzentwürfe gebilligt, die den Beitritt Deutschlands zum Nagoya-Protokoll ermöglichen. Das Nagoya-Protokoll ist ein neuartiges Instrument für den internationalen Naturschutz. Es trägt dazu bei, den Wert der biologischen Vielfalt bei der Herstellung neuartiger Produkte besser zu berücksichtigen und setzt wirtschaftliche Anreize für die Bewahrung und nachhaltige Nutzung der Natur. 

Das Gesetz zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya-Protokoll und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nummer 511/2014 in Deutschland trat 1. Juli 2016, tritt in Kraft.

Aktualisierungsdatum: 29.04.2015

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