Anforderungen an die ressourceneffiziente Bewirtschaftung von Abwasser – Evaluierung der fachtechnischen Umsetzung der Abwasserbeseitigung nach § 55 (1) WHG

Grundwasser-, Gewässer-, Boden- und Meeresschutz

Projektlaufzeit
05.2013 - 06.2016

Forschungskennzahl
3712 26 333

In diesem Bericht werden technische Bereiche und mögliche Emissionspfade in der Abwasserentsorgung, die bislang nicht im Fokus der Betrachtungen standen, hinsichtlich der Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Regelung überprüft. So werden für eine Eigenkontrollverordnung zur Inspektion und Instandhaltung von Anlagen zur Abwasserentsorgung (zum Beispiel private und öffentliche Kanäle) Vorschläge für den Geltungsbereich einschließlich Schwellenwerte, Vorgaben zur Erst- und Wiederholungsprüfung, Prüfmethoden und Dokumentation erarbeitet. Zur Minimierung von Abläufen aus Regenüberlaufbecken im Fall der Mischwasserkanalisation wird vorgeschlagen, auf der Grundlage eines Bemessungsregens sowie der örtlichen Abflussbeiwerte das Abwasservolumen, das in einer halben oder einer Stunde anfällt, zu berechnen. Dieses Volumen oder ein festgelegter Teil dieses Volumens ist durch Kanalnetzbewirtschaftung, Aufstau innerhalb der Kläranlage oder Speicherbecken vorzuhalten. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, einen Prüfauftrag zur Rückgewinnung von Abwasserwärme aus Kanälen in die Abwasserverordnung zu übernehmen. Zur Verminderung des Stoffübergangs leicht flüchtiger Verbindungen in Kanalsystemen in die Atmosphäre wird eine POC (purgeable organic carbon)-Frachtbegrenzung für Indirekteinleitungen vorgeschlagen. Die Einführung einer biologischen Abbaubarkeit von 75 Prozent sollte grundsätzlich für alle Branchen gelten, sofern das Abwasser in eine biologische Abwasserbehandlungsanlage eingeleitet wird. Stattdessen sollten Anforderungen für die toxikologischen Wirkparameter für Indirekteinleitungen entfallen. Regelungsbedarf ergibt sich für die Verbindunggruppe der per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) beziehungsweise der Untergruppen PFT (Perfluorierte Tenside) oder PFOS (Perfluoroctansulfonat).

https://www.bmuv.de/FB304

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