Evaluierung der Altholzverordnung im Hinblick auf eine notwendige Novellierung

Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft

Projektlaufzeit
10.2019 - 04.2020

Forschungskennzahl
3717 35 3400

Die seit 2002 bestehende Altholzverordnung regelt die Anforderungen der stofflichen und thermischen Verwertung sowie die Beseitigung von Altholz.

Der Abschlussbericht bewertet diese Verordnung und zeigt verschiedene Defizite und Hemmnisse auf.

Es wird überprüft, inwieweit die Altholzverordnung an die rechtlichen Änderungen sowie technischen und analytischen Fortschritte angepasst werden kann.

Anhand praxisnaher Anpassungsvorschläge kann eine Weiterentwicklung der Altholzverordnung erfolgen.

Es wird außerdem ein Stoffstrommodell zu den Altholzmaterialströmen erstellt, auf dessen Grundlage mögliche Auswirkungen der Lösungsvorschläge auf die Altholzströme analysiert werden.

Auch eine Untersuchung ökonomischer und ökologischer Auswirkungen wird dabei durchgeführt.

Weitere Informationen

https://www.bmuv.de/FB2482

Wege zum Dialog

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