Fachliche Beratung im Vorfeld des Inkrafttretens der Minamata-Konvention über Quecksilber sowie bei deren anschließender Umsetzung in EU- und nationales Recht

Stoffliche Risiken

Projektlaufzeit
10.2016 - 11.2018

Forschungskennzahl
3716 62 421

Mit der Unterzeichnung der Schlussakte bei der Bevollmächtigtenkonferenz im Oktober 2013 hat die Europäische Union ihre Absicht ausgedrückt, der Minamata Convention (MC) beizutreten. Der Ratifizierungsprozess wurde gut zwei Jahre später im Februar 2016 durch die Vorlage eines Entwurfs für eine Quecksilberverordnung durch die Europäische Kommission eingeleitet. Im weiteren Verhandlungsprozess schlugen sowohl das Europäische Parlament als auch der Europäische Rat Änderungen in mehreren Regelungsbereichen vor. Diese betrafen die Nutzung von Quecksilber in Prozessen und Produkten, Abfallbewirtschaftung, Dentalamalgam, Handel und anderes mehr. Im Rahmen des Projektes wurden diese Vorschläge auf ihre Machbarkeit und Effektivität wie auch auf ihre Folgen für Umwelt und Industrie geprüft. Darüber hinaus wurden Vorschläge für alternative Textformulierungen entwickelt.

Nach der Verabschiedung der Quecksilberverordnung im Frühjahr 2017 durch Rat und Parlament begann die Vorbereitung der ersten Vertragssaatenkonferenz des MC. Hier waren einige wichtige Festlegungen zu treffen, um das Übereinkommen mit Leben zu füllen und das Sekretariat arbeitsfähig zu machen. Besonderes Augenmerk galt dabei dem Ausschuss für die Durchführung und Einhaltung des Übereinkommens und der Wirksamkeitsbewertung. Für beide Themen wurden vor und während der Verhandlungen Optionen für ihre Ausgestaltung geprüft und Textvorschläge für die Gestaltung von Beschlussvorlagen entwickelt.

https://www.bmuv.de/FB2262

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