Was soll durch die Regelungen der 1. BImSchV erreicht werden?

FAQ

Mit Hilfe der 1. BImSchV sollen Staubemissionen aus kleinen Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe wie Holz deutlich sinken, um die Gesundheit der Menschen zu schützen. Gleichzeitig sollen die Geruchsbelästigungen, die zu Nachbarschaftsbeschwerden führen können, spürbar vermindert werden. Die 1. BImSchV soll auch Kommunen und Städte helfen, die gesetzlichen Vorgaben zur maximalen Feinstaubbelastung einzuhalten.

Das Gesamtkonzept der 1. BImSchV betrifft neue und bestehende Feuerungsanlagen: Die neueste Generation von Feuerungsanlagen soll strenge Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid (CO) einhalten sowie auch anspruchsvolle Mindestwirkungsgrade erreichen. Bestehende Anlagen sollen ebenfalls Grenzwerte einhalten. Sie müssen dazu eventuell mit einer Einrichtung zur Minderung der Emissionen (zum Beispiel elektrostatischer Staubabscheider) nachgerüstet werden. Halten die Anlagen die Grenzwerte zu einem bestimmten Stichtag nicht ein, müssen sie außer Betrieb genommen werden. Der Stichtag ist abhängig vom Alter der Anlage.

Übergangsregelungen der 1. BImSchV  

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Kleinfeuerungsanlagen

Stand:

https://www.bmuv.de/FA798

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