Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) fördert nach Maßgabe dieser Richtlinie Demonstrationsvorhaben in großtechnischem Maßstab, die aufzeigen, in welcher Weise Anlagen erstmalig einem fortschrittlichen Stand der Technik zur Verminderung von Umweltbelastungen angepasst und fortschrittliche Verfahren und Verfahrenskombinationen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen verwirklicht werden können.
Förderrichtlinie zum Umweltinnovationsprogramm
Richtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zur Förderung von Investitionen mit Demonstrationscharakter zur Verminderung von Umweltbelastungen vom 28. Februar 2023
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