Fachgutachten zum von Großbritannien vorgeschlagenen Vorgehen des Rückbaus der vier Shell-Brent-Ölplattformen in der nördlichen Nordsee – OSPAR Beschluss 98/3

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Am 7. Januar 2019 leitete die britische Regierung ein formales Konsultationsverfahren gemäß OSPAR-Beschluss 98/3 ein. Es wurde angekündigt, dass dem Antrag von Shell stattgegeben und Ausnahmegenehmigungen für den Verbleib der Sockelkonstruktionen der drei Schwerkraftfundamentplattformen Brent Bravo, Brent Charlie und Brent Delta sowie der Stahlgerüst-Plattform Brent Alpha im Meer erteilt werden sollen.

Ein Verbleib im Meer würde bei drei der Plattformen neben den eigentlichen, bis über die Wasseroberfläche ragenden Tragekonstruktionen auch insgesamt 62 großvolumige, circa 65 m hohe Öltanks und Bohrkammern einschließen, gefüllt mit circa 640.000 Kubikmeter ölhaltigem Wasser sowie 40.000 Kubikmeter ölhaltigem Sediment mit einem von Anteil von über 11.000 Tonnen Rohöl (Schätzungen von Shell). Deutschland hat im April 2019 einen formalen Einwand bezüglich der vorgesehenen Genehmigung des Shell-Antrags an die britische Regierung übermittelt.

Zur unabhängigen Bewertung des Rückbau-Vorhabens sowie der vorgeschlagenen Ausnahmegenehmigungen hat BMU ein externes Fachgutachten in Auftrag gegeben.

https://www.bmuv.de/DL2238

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