Wiener Erklärung verabschiedet

Vienna Declaration on Nuclear Safety

| Protokolle und Berichte | Nukleare Sicherheit

Am 9. Februar 2015 fand in Wien eine Diplomatische Konferenz zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit ("Convention on Nuclear Safety" – CNS) statt. Wichtiges Ergebnis dieser Konferenz ist die Verabschiedung der sogenannten " Vienna Declaration" zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit.

Nach dem darin enthaltenen politischen Bekenntnis sollen

  • neue Atomkraftwerke (AKW) insbesondere so gebaut werden, dass im Falle eines Unfalls keine Langzeitmaßnahmen des externen Notfallschutzes notwendig werden.
  • bestehende AKW sollen soweit wie möglich an die technischen Prinzipien für neue AKW herangeführt werden.
  • Die Vertragsstaaten haben sich verpflichtet, über die Umsetzung dieser Ziele regelmäßig zu berichten.

Auch wenn eine Verankerung der Regelungen im Konventionstext zwischen den zum Zeitpunkt der Verhandlung 77 Vertragsstaaten letztlich nicht vereinbart werden konnte, ist die "Vienna Declaration" ein Schritt in die richtige Richtung. Damit hat die internationale Staatengemeinschaft ein weiteres Signal zur Verbesserung der Sicherheit der AKW in Folge der Reaktorunfälle in Fukushima gesetzt.

Es ist auf der Konferenz gelungen, diese Sicherheitsziele, die in der Europäischen Union auf Grund der im Juli 2014 verabschiedeten nuklearen Sicherheitsrichtlinie 2014/87/Euratom bereits gelten, in der "Vienna Declaration" und damit in der CNS weltweit zur Geltung zu bringen.

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union traten geschlossen auf und trugen so maßgeblich zum Erfolg der Diplomatischen Konferenz bei. Die "Vienna Declaration" verpflichtet die Vertragsstaaten, über die Verankerung und Umsetzung der technischen Prinzipien in den nationalen Regelwerken bei den jeweiligen Überprüfungstagungen zu berichten.

Die Einberufung der Diplomatischen Konferenz war im April 2014 auf der sechsten Überprüfungstagung zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit beschlossen worden, nachdem die Schweiz einen Vorschlag zur Ergänzung der Konvention vorgelegt hatte. Die genauen Formulierungen für die Sicherheitsziele sollten auf der Diplomatischen Konferenz 2015 verhandelt werden. Zur Vorbereitung der Diplomatischen Konferenz wurde eine "Informal Working Group" eingerichtet. Diese hat zwischen Juni 2014 und Februar 2015 achtmal getagt. Deutschland hat sich aktiv an den Arbeiten beteiligt.

Deutschland hat sich in Wien mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass Lehren aus den Reaktorunfällen in Fukushima gezogen werden und das Übereinkommen über nukleare Sicherheit als Instrument zur weltweiten Verbesserung der nuklearen Sicherheit wirkungsvoller genutzt wird. Mit der "Wiener Erklärung" zu diesen Sicherheitszielen ist dies gelungen. Sie zielt auf eine dynamische Weiterentwicklung der Sicherheitsanforderungen ab, wie sie in Deutschland bereits angewendet wird. In zahlreichen Staaten könnten nun, der Intention der Erklärung folgend, AKW nachzurüsten sein. Ob dies aber tatsächlich geschieht, liegt in der souveränen Entscheidung der jeweiligen Vertragsstaaten.

Die "Vienna Declaration" verpflichtet erstmals die Vertragsstaaten, über die Verankerung und Umsetzung dieser Prinzipien in den nationalen Regelwerken zu berichten.

https://www.bmuv.de/DL1696

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