Selbstverpflichtung zu SF6 als Isolier- und Löschgas in elektrischen Betriebsmittel zur Energieübertragung und -verteilung > 1kV

Selbstverpflichtung von Mai 2005

| Protokolle und Berichte | Luft

Diese Selbstverpflichtung entwickelt die Erklärung des VDEW und des ZVEI zu Schwefelhexafluoid (SF6) in elektrischen Schaltgeräten und -anlagen von 1997 fort. Mit ihr soll der Ausstoß des hochwirksamen Treibhausgases Schwefelhexafluorid, das beispielsweise als Isolier- und Löschgas in elektrischen Anlagen verwendet wird, auch in Zukunft begrenzt werden.

Schwerpunkte der Selbstverpflichtung sind konkrete Zielvorgaben zu emissionsmindernden Maßnahmen im gesamten Lebenszyklus des Stoffes, von der Herstellung über den Betrieb der betroffenen Anlagen bis zur Zerstörung beziehungsweise der Wiederverwendung des Stoffes. Darüber hinaus verpflichten sich die Hersteller von elektrischen Betriebsmitteln unter anderem, exportierte Anlagen, die Schwefelhexafluorid enthalten, zurückzunehmen.

Die Selbstverpflichtung wird vom Verband der Netzbetreiber (VDN), dem Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK), dem Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) sowie von der Firma SOLVAY Fluor GmbH als dem einzigen deutschen Produzenten des Gases getragen. Damit wird der gesamte Lebenszyklus von Schwefelhexafluorid bei der Anwendung in elektrischen Betriebsmitteln über 1.000 Volt von der Selbstverpflichtung erfasst.

Ein Monitoring liefert jährlich alle erforderlichen Daten für die Stoffbilanz und ermöglicht damit die Überprüfung der vereinbarten Maßnahmen.

SF6 gehört zu den vom Kyoto-Protokoll erfassten fluorierten Treibhausgasen und hat als wirksamstes bekanntes Treibhausgas ein zweiundzwanzigtausendmal höheres Treibhauspotenzial als CO2.

Weitere Informationen

https://www.bmuv.de/DL1029

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