Der Wolf in Deutschland

Ein Wolf in einem Laubwald.

Faktisch galt der Wolf seit Mitte des 19. Jahrhunderts in Deutschland nach jahrhundertelanger Verfolgung als ausgerottet. Heute ist der Wolf eine nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Tierart. Damit setzt Deutschland internationale und europäische Verpflichtungen um: Sowohl die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie als auch das Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention) stellen den Wolf europaweit unter strengen Schutz.

Seit Anfang des 21. Jahrhunderts hat die Wiederausbreitung des Wolfes in Europa und damit auch in Deutschland an Dynamik gewonnen. Vor dem Hintergrund des weltweiten wie auch des deutschlandweiten Verlustes an Artenvielfalt ist dies eine positive Entwicklung und zeigt, dass insbesondere der strenge Schutz auf nationaler und internationaler Ebene wirkt.

Anzahl der Wölfe

Die Anzahl der Wölfe in Deutschland wird über ein Wolfsmonitoring ermittelt, das auf Länderebene nach mit dem Bund und den Ländern abgestimmten Vorgaben durchgeführt wird. Erhoben werden die Daten jeweils für das sogenannte Wolfsjahr, das den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 30. April des Folgejahres abdeckt. Die Daten aus den Ländern werden von der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW) zusammengeführt und mit den Expertinnen und Experten der Länder bewertet.

In ganz Deutschland lebten nach den aktuellen Angaben der DBBW im Monitoringjahr 2022/2023 insgesamt 184 bestätigte Rudel, 47 Paare und 22 territoriale Einzeltiere. Anlässlich des Monitorings wurden im abgeschlossenen Monitoringjahr in den bestätigten Wolfsterritorien insgesamt 1.339 Wolfsindividuen nachgewiesen. Die Anzahl der Totfunde ist im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Waren es im Monitoringjahr 2021/2022 noch 148 tote Tiere, so sind nun 159 Totfunde gemeldet worden, davon 125 nach Verkehrsunfällen, aber auch durch illegale Tötungen.

Der positive Trend der Populationsentwicklung und die damit verbundene Ausbreitung des Wolfes insgesamt hält jedoch weiter an. Damit steigt aber auch das Konfliktpotential, das den Umgang mit dem Wolf als einer streng geschützten Tierart zunehmend schwieriger und kontroverser gestaltet.

Das Wolfsvorkommen konzentriert sich auf ein Gebiet von Sachsen in nordwestlicher Richtung über Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern nach Niedersachsen. Aber auch außerhalb dieser Vorkommen konnten in anderen Bundesländern Wolfsterritorien nachgewiesen werden.

Wolfsmanagement

Auch wenn der Wolf heute in Teilen von Deutschland wieder anzutreffen ist, ist er nach wie vor eine gefährdete Tierart. Das angestrebte Ziel ist und bleibt es, einen günstigen Erhaltungszustand der Art Wolf zu erreichen. Verantwortlich für die Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes sind die Bundesländer. Um Konflikte, die mit der Wiederausbreitung des Wolfes einhergehen, zu reduzieren, haben viele Bundesländer die Grundlagen für ein Wolfsmanagement sowie für die Förderung von Präventionsmaßnahmen und den Schadensausgleich beim Herdenschutz geschaffen. Durch das Bundesumweltministerium wurden die Managementbemühungen der Länder unter anderem durch ein F+E-Vorhaben des Bundesamtes für Naturschutz "Grundlagen für Managementkonzepte für die Rückkehr von Großraubtieren – Rahmenplan Wolf" unterstützt. Ein Teilvorhaben befasste sich mit der Entwicklung von Standards für ein bundesweites Monitoring. Das Bundesumweltministerium unterstützt die Bundesländer in diesem Management zudem mit weiteren Projekten und beratenden Aktivitäten. Frühere Projekte sind in dem "Bericht des Bundesumweltministeriums zur Lebensweise, zum Status und zum Management des Wolfes in Deutschland" aufgeführt.

Die "Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf" (DBBW) wurde im Februar 2016 mit Mitteln des BMUV neu eingerichtet, um die Wiederausbreitung des Wolfes fachgerecht zu begleiten. Sie berät die Bundesländer, entwickelt Konzepte und begleitet die fortlaufende Fortschreibung von Empfehlungen zur Prävention und zum Umgang mit auffälligen Wölfen. Verwaltungstechnisch Angesiedelt ist die DBBW am Senckenberg Museum für Naturkunde Görlitz. Das Projektteam der DBBW arbeitet unter der Leitung des Senckenberg Museum für Naturkunde Görlitz. Projektpartner sind das LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland, Spreewitz, das Fachgebiet Naturschutzgenetik am Senckenberg Forschungsinstitut, Standort Gelnhausen, und das Leibniz-Institut für Zoo und Wildtierforschung in Berlin. Zudem hat das Bundesumweltministerium seit Ende 2014 mehrfach einen "Runden Tisch" durchgeführt, um den vom Wolf betroffenen Interessensverbänden Fragen zu beantworten.

Beim Wolfsmanagement steht die Sicherheit der Menschen an erster Stelle. Von gesunden Wölfen geht in der Regel keine Gefahr aus, sie reagieren auf Menschen normalerweise mit Vorsicht und nicht aggressiv. Jungwölfe können teilweise ein etwas neugieriges Verhalten an den Tag legen. Die Fälle dokumentierter Nahbegegnungen mit Wölfen sind nach wie vor gering. Nach geltender Rechtslage ist es schon bisher möglich, Wölfe, die sich dem Menschen gegenüber auffällig verhalten oder die zum Beispiel mehrfach ausreichend geschützte Nutztiere erbeuten, der Natur zu entnehmen.

Angesichts der Herausforderungen, die mit der Ausbreitung des Wolfes verbunden sind und die breit in Gesellschaft und Medien diskutiert werden, war es erforderlich, die Regelungen zum Umgang mit dem Wolf im Bundesnaturschutzgesetz zu ergänzen und zu präzisieren. Die entsprechende Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ist am 13. März 2020 in Kraft getreten. 

Informationen zur Weidetierhaltung

Schafherde

Die Weidetierhaltung leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Landschaftspflege und zum Naturschutz. Der zentrale Ansatzpunkt für die Reduzierung von Konflikten zwischen Wolf und Weidetierhaltung ist die Prävention von Schäden durch die konsequente und flächendeckende Etablierung eines ausreichenden Herdenschutzes und – soweit dennoch Schadensfälle auftreten – deren schnelle Kompensation.

Der Bund stellt die durch Wölfe verursachten Schäden transparent dar. Die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW) trägt die Informationen zu durch Wölfe verursachten Schäden zusammen und veröffentlicht diese. Die vom Wolf betroffenen Länder beraten die Tierhalter im Umgang mit dem Wolf, sind bei Investitionen für Schutzeinrichtungen wie Zäune und andere Abwehrmaßnahmen behilflich und können Schäden durch Wolfsrisse mit bis zu 100 Prozent der Kosten ersetzen. Bezüglich einer möglichen Berücksichtigung von Unterhaltungskosten bei wolfsbedingten Präventionsmaßnahmen beraten derzeit Bund und Länder über eine Finanzierung. Für Deutschland betrugen die Ausgaben für Herdenschutzmaßnahmen nach Angaben der DBBW im Jahr 2019 etwa 8 Millionen Euro. Die Investitionen in den Herdenschutz sind wichtig, da andernfalls weitaus mehr Wolfsübergriffe auf Nutztieres zu besorgen wären, wie sie teilweise in anderen Staat en zu verzeichnen sind.

Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere gibt es vor allem durch durchziehende Tiere und dort, wo Wölfe sich in neuen Territorien etablieren und die Weidetierhalter sich noch nicht auf deren Anwesenheit eingestellt haben. Meist gehen die Schäden in diesen Gebieten zurück, wenn die Tierhalter gelernt haben, mit der Anwesenheit von Wölfen umzugehen. Die Schadensstatistik enthält keine Information dazu, wie viele der getöteten Nutztiere ohne jeglichen Schutz gegen Wolfsübergriffe waren.

Balance zwischen Naturschutz und Weidetierhaltung

Schäfer und Herdenschutzhund bei der Arbeit. Weitere Informationen siehe Bildunterschrift

Immer auf der Hut: Schäfer und Hütehund bei der Arbeit.

FAQ Wolf

FAQs

https://www.bmuv.de/WS4811
Stand: 11.10.2023

Wege zum Dialog

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