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Wirtschaft und Umwelt
Unternehmens- verantwortung / Zertifizierung
EMAS
Stand: Mai 2008
Umwelterklärung 2008 der 9. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity-CBD) und die 4. Tagung der Vertragsparteien des Cartagena-Protokolls über die biologische Sicherheit (9. VSK-CBD / MOP-4) nach der EMAS-Verordnung Nr. 761/2001
Auszug aus dem Vorwort von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel:
Im Jahre 2006 hat das Bundesumweltministerium das europäische Umweltmanagementsystem EMAS an seinem Bonner Standort eingeführt. Mit der EMAS-Einführung bei der 9. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt und der 4. Tagung der Vertragsparteien des Cartagena-Protokolls über die Biologische Sicherheit, die vom 12.05. bis 30.05.2008 in Bonn stattfand, setzen wir die Anstrengungen, unsere eigene Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern, konsequent fort.
Eine Großveranstaltung wie diese Tagung mit bis zu 5000 erwarteten Teilnehmern stellt dabei eine besondere Herausforderung dar. In dieser für die EMAS-Zertifizierung erforderlichen und begutachteten Umwelterklärung legen wir dar, wie wir Klima- und Ressourcenschutz, Energieeffizienz, Biodiversität und nachhaltige Mobilität in unserem eigenen Verantwortungsbereich verbessern können.
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Weitere Informationen:
- Hintergrund: Geprüfter Umweltschutz bei der Konferenz des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt (CBD) [/wirtschaft_und_umwelt/unternehmensverantwortung_csr/emas/doc/print/41657.php]
- Leitfaden für die umweltgerechte Organisation von Veranstaltungen [/produkte_und_umwelt/umweltfreundliche_beschaffung/nachhaltige_organisation_veranstaltungen/doc/print/36714.php]
- Pressemitteilung vom 30.05.2008: UN-Naturschutzkonferenz mit Umweltsiegel [/pressearchiv/16_legislaturperiode/pm/print/41629.php]
