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Umweltstandards im ÖPNV
Interessenbe- kundungsverfahren
Stand: 19.06.2008
Status: abgeschlossen
Interessenbekundungsverfahren für das Demonstrationsvorhaben "Hybridbusse für einen umweltfreundlichen ÖPNV"
Die Elektromobilität ist derzeit in aller Munde. Nicht nur im privaten Bereich, auch im öffentlichen Verkehr kann die neue Technologie einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Elektro-Hybrid-Fahrzeuge werden von einem Verbrennungs- und einem Elektromotor angetrieben. Die Energie für den Betrieb des Elektromotors wird entweder über einen Generator, der vom Verbrennungsmotor angetrieben wird, oder einer Energiespeichereinheit (Batterie/Kondensator) bereitgestellt. Von besonderer Bedeutung ist, dass der Energiespeicher überschüssige Bremsenergie aufnimmt. Durch den ausgeprägten Stopp-and-go-Betrieb sind deswegen gerade Nahverkehrsbusse für den Hybridantrieb geeignet.
Durch die anteilige Nutzung des Elektromotors kann nicht nur Kraftstoff eingespart werden, was einen verminderten CO2-Ausstoß bedeutet, sondern auch der Ausstoß von Luftschadstoffen sowie Außenlärm während des Busbetriebs werden vermindert.
Seit einiger Zeit werden Hybridbusse erfolgreich im Rahmen von Pilotprojekten in verschiedenen Städten eingesetzt. Nun soll im Rahmen der Klimaschutzinitiative die Etablierung der neuen Technologie im Markt unterstützt und dabei ambitionierte Emissionsanforderungen durchgesetzt werden. Dazu hat das BMU ein Interessenbekundungsverfahren gestartet, bei dem kommunale und private Verkehrsunternehmen Konzepte zur Integration von Hybridbusflotten von mindestens jeweils 10 Fahrzeugen in den ÖPNV vorlegen können. Für die Umsetzung der besten Konzepte können die Unternehmen Fördermittel aus dem Umweltinnovationsprogramm des Bundesumweltministeriums erhalten.
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