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Stand: 10.12.2009



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Richtlinie,
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Hintergrund,
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FAQ - Häufige Fragen,
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Richtlinie des BMU zur Förderung der Anschaffung von Hybridbussen im öffentlichen Nahverkehr im Rahmen des Konjunkturprogramms II der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 % unter das Niveau von 1990 zu senken, sofern die Europäische Union im Rahmen eines internationalen Klimaschutzabkommens ihre Emissionen um 30 % im selben Zeitraum reduziert. Mit einem maßgeblichen Anteil von 20% an den nationalen Treibhausgasemissionen kann und muss der Verkehr einen bedeutenden Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten.

Eine wesentliche Maßnahme zur langfristigen Senkung der Klimagasemissionen im Verkehr ist die Förderung der Elektromobilität. Diese setzt die Bundesregierung unter anderem im Rahmen des zweiten Konjunkturpakets "Pakt für Wachstum und Stabilität" um, das insgesamt 500 Millionen Euro für die Förderung elektrischer Fahrzeugantriebe von 2009 bis 2011 vorsieht. Davon werden von Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) 20 Millionen Euro für die Anschaffungsförderung von Hybridbussen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bereitgestellt.


Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Download.